Die Reichspogromnacht in Celle

Übersicht

 

Einleitung

In dieser Broschüre werden am Beispiel der Stadt Celle die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938, die sog. "Reichskristallnacht", sowie die davon nicht zu trennenden Ereignisse vor und nach diesem Datum beschrieben. 1
Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang das Verhalten der deutschen Bevölkerung: Duldete sie das Pogrom? Kann überhaupt zwischen "den" Nazis und "der" Bevölkerung unterschieden werden? Beteiligte sich die deutsche Bevölkerung aktiv am Geschehen, kam es zu Plünderungen der jüdischen Geschäfte? Gab es Protest oder gar Widerstand gegen die Angriffe auf Jüdinnen und Juden, Akte der Solidarität mit den Terrorisierten? War es denkbar, dass die Ereignisse nicht allen bekannt waren?
Als ergiebige Quellen erwiesen sich die lokalhistorische Darstellung Mijndert Bertrams, Celle - Eine deutsche Stadt vom Kaiserreich zur Bundesrepublik, der von Brigitte Streich herausgegebene Sammelband Juden in Celle sowie die Dokumentation Jüdische Spuren im Celler Stadtbild mit dem Text von Sabine Maehnert. Sie gehören, zumal als Beispiele für die offizielle Geschichtsschreibung der Stadt Celle, zu den aktuelleren Beiträgen zu diesem Thema. Als überaus nützliches Hilfsmittel erwies sich auch das kürzlich erstellte Spezialinventar zur Geschichte der Juden in Celle. 2
Einen die Lokalgeschichte Celles betreffenden Beitrag enthält weiterhin das Historische Handbuch der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen und Bremen. Das Handbuch wird in Zusammenarbeit mit den Universitäten Jerusalem und Hannover sowie der Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem und Hannover herausgegeben und enthält unter anderem einen Artikel von Sibylle Obenaus über die jüdische Gemeinde Celle, dem einige neue Informationen zu entnehmen waren. 3
Eine weitere besondere Quelle aufgrund der zeitlichen Nähe zum Geschehen ist das Tagebuch des Zeitgenossen Karl Dürkefälden. Mit dessen Aufzeichnungen liegt eine sehr dichte Beschreibung der Geschehnisse vor. 4

Das Leben der Jüdinnen und Juden in Celle 1933 – 1938

Anfang 1933 lebten noch 71 Männer, Frauen und Kinder jüdischen Glaubens 5 in Celle. 6 Diese Gruppe war in ihrer sozialen Zusammensetzung äußerst heterogen: "Dies wird anschaulich, wenn man sich vor Augen hält, welche gesellschaftlichen Welten etwa zwischen dem Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Dr. Richard Katzenstein und dem aus Zentralpolen eingewanderten Schuhmacher Fischel Gezelewitsch lagen." 7 Nach Darstellung Bertrams wurden 10 bis 12 Familien zur eigentlichen jüdischen Gemeinde gerechnet. 8 Dabei kannten sich die Mitglieder dieses Personenkreises untereinander nicht unbedingt. Gründe waren die bereits erwähnte heterogene Sozialstruktur, aber auch die unterschiedlichen Haltungen bezüglich der jüdischen Religion. Während die einen ihren Glauben offen praktizierten, strebten andere nach Assimilierung oder aber verbargen mitunter ihre religiöse Orientierung.9

Der reichsweite Boykott am 1. April 1933 betraf in Celle die jüdischen Ladengeschäfte und zwei Rechtsanwaltspraxen. 10 Fünf Tage später beschloß das Bürgervorsteherkollegium, an jüdische Firmen keine städtischen Aufträge mehr zu vergeben. 11 Mit dem am 7. April 1933 erlassenen "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" wurde die "Ausschaltung" der jüdischen Bevölkerung aus dem öffentlichen Dienst eingeleitet. Die beiden Celler Richter, Senatspräsident Katzenstein und Amtsgerichtsrat Lenzberg, die zunächst unter die Sonderregelung für Frontkämpfer fielen, wurden nach ihrer Versetzung an die Amtsgerichte Harburg-Wilhelmsburg bzw. Osnabrück schließlich doch in den Ruhestand versetzt. 12 Von den drei jüdischen Rechtsanwälten am Oberlandesgericht, Rosenbaum, Herzfeld 13 und von der Wall, die jeweils die Bedingungen für eine weitere Berufsausübung "nichtarischer" Anwälte erfüllten, behielt nur Herzfeld seine Zulassung, die beiden anderen wurden beurlaubt. Rosenbaums Entlassung erfolgte wegen "kommunistischer Umtriebe", woraufhin er emigrierte. 14 Julius von der Wall erreichte im Juli die Wiederzulassung als Anwalt. 15 Als Notar hingegen durfte er seit dem 27. Juli 1933 nicht mehr tätig sein. 16
Bis Ende 1933 hatten knapp ein Viertel, nämlich 17 der ortsansässigen Jüdinnen und Juden, die Stadt verlassen. "Überwiegend waren es die Jungen und Ungebundenen sowie diejenigen, denen man bereits die Existenzgrundlage völlig genommen hatte, die zuerst fortzogen."17 Diejenigen, die sich trotz der auf Auswanderung angelegten Maßnahmen von Administration und deutscher Bevölkerung nicht vertreiben liessen oder aber schlichtweg nicht ohne Weiteres auswandern konnten - immerhin band der Besitz, oft sollte auch zumindest die schulische bzw. berufliche Ausbildung der Kinder abgewartet werden, besonders schwerwiegend waren aber auch die restriktiven Einwanderungsgesetze der möglichen Fluchtländer - wurden allmählich aber kontinuierlich in ihrem Dasein angegriffen: Systematisch wurde sie rechtlich benachteiligt, ihres Besitzes beraubt und stigmatisiert.18

[Finanzamt Celle an den Oberbürgermeister vom 11. Dezember 1935 (StA Celle, 25 Q 114 - 'Verhinderung der Steuerflucht') (ca. 67KB)]

Für die nach 1933 zu verzeichnende deutliche Abnahme der Auswanderungen findet sich bei Bertram folgender Erklärungsversuch: "Trotz allem, was geschah, war Deutschland auch für die meisten seiner jüdischen Einwohner noch immer Heimat. Hier waren sie verwurzelt, für dieses Land hatten viele Männer im Weltkrieg gekämpft, deutsch war man nach Bildung, Lebensweise, Denken und Fühlen." 19 So sei eine abwartende Haltung unter der jüdischen Bevölkerung und auch die Hoffnung auf bessere Zeiten entstanden. Speziell in Celle habe man zudem das Gefühl gehabt, sich in einer relativ guten Lage zu befinden. "Wohl spürte man auch hier einen weithin dominierendem Antisemitismus, doch dieser blieb im großen und ganzen passiv und schlug nicht in Ausschreitungen um. "20
Nach Erinnerung Kurt Robergs war man "geradezu stolz darauf, daß im Gegensatz zu anderen Städten die Juden in Celle kaum angepöbelt, Kinder auf dem Schulweg nicht belästigt und Jugendliche nicht verprügelt wurden." 21 Um diesen geduldeten Status nicht zu gefährden, "war man um Unauffälligkeit bemüht", und so "ging das Leben irgendwie weiter".22
Die "tolerante" Haltung der CellerInnen fasste Oberbürgermeister Ernst Meyer 23 auf Anfrage der Stapo Harburg-Wilhelmsburg im Juni 1935 wie folgt zusammen: Die Stadtbevölkerung sei "in der Judenfrage" aufgeklärt und meide jüdische Geschäfte. "Der Jude" betätige sich jetzt als Reisender auf dem Lande. 24
Auch ein anderer "Vorfall" strapazierte die Toleranz zumindest einiger CellerInnen bzw. wurde von interessierter Seite begierig aufgegriffen: Pastor Voigt, Vertreter der Bekenntnisgemeinschaft in Celle, führte am 7. Juli 1935 die Taufe der Jüdin Elsa Kohls und ihrer beiden Töchter Edith und Lieselotte 25 durch. In seiner Rechtfertigung gegenüber Gemeindevorstand und NSDAP berief er sich auf das Recht der Kirche zur "Judenmission".26 Letztlich entgingen Frau Kohls und ihre Töchter auch durch diesen Wechsel der Konfession nicht der Verfolgung. 27
Erwähnenswert ist schließlich auch eine Beilage der Celleschen Zeitung im September 1935: sie bestand aus einem Flugblatt der NSDAP mit der Überschrift "Achtung! Juden in Celle", auf dem die Namen aller jüdischen Geschäfte aufgelistet waren.28

Ab Mitte der 30er Jahre setzte in Celle die "Arisierung" zahlreicher in jüdischem Besitz befindlicher Geschäfte ein. Die permanente, aggressive Boykottpropaganda, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, die Verweigerung der Annahme von Werbeinseraten und andere diskriminierende Bedingungen zwangen die jüdischen Kaufleute zur Geschäftsaufgabe. 29
"Nutznießer dieses Prozesses waren gewöhnlich gutdeutsche Nachbarn, die Immobilien, Ladeneinrichtungen und Warenlager zu günstigen Preisen übernehmen konnten."30
Ein weiterer entscheidender Bestandteil der nationalsozialistischen "Judenpolitik" war der Beschluss der "Nürnberger Gesetze" im September 1935. Auf dem Parteitag der NSDAP vom 15.9.1935, dem "Reichsparteitag der Freiheit", wurde dem Antisemitismus eine gesetzliche Grundlage verschafft: Durch das "Reichsbürgerge-setz" wurden die Rechte deutscher StaatsbürgerInnen, die zuvor zu "Juden" erklärt worden waren, stark eingeschränkt. Das zweite der "Nürnberger Rassegesetze" war das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", kurz "Blutschutzgesetz", und beinhaltete das Verbot von sog. "Mischehen" zwischen NichtjüdInnen und JüdInnen. 31
"Kein nach der nationalsozialistischen Revolution erlassenes Gesetz ist eine so vollkommene Abkehr von der Geisteshaltung und der Staatsauffassung des vergangenen Jahrhunderts wie das Reichsbürgergesetz. Den Lehren von der Gleichheit aller Menschen und von der grundsätzlichen unbeschränkten Freiheit des einzelnen gegenüber dem Staate setzt der Nationalsozialismus hier die harten, aber notwendigen Erkenntnisse von der naturgesetzlichen Ungleichheit und Verschiedenartigkeit der Menschen entgegen. Aus der Verschiedenheit der Rassen, Völker und Menschen folgen zwangsläufig Unterscheidungen in den Rechten und Pflichten der einzelnen. Diese auf dem Leben und den Naturgesetzen beruhende Verschiedenheit führt das Reichsbürgergesetz in der politischen Grundordnung des deutschen Volkes durch." 32
Nach dem Erlaß der "Nürnberger Gesetze" und mit Forcierung der "Arisierung" nahm die Zahl der Auswanderungen wieder zu. Überwiegend ältere Jugendliche und junge Erwachsene wurden vorangeschickt. So lebten Anfang 1938 36 "Volljuden" im Sinne der "Nürnberger Rassegesetze" in Celle. 33 Eine Reihe jüdischer Familien hatten Celle bereits verlassen: Die Atmosphäre in der Stadt war immer gefährlicher geworden, die antisemitische Propaganda - vor allem auch in der Celleschen Zeitung - hatte in ihrer Schärfe immer mehr zugenommen.
 

[Anfrage des Celler Standortältesten der Wehrmacht an den Oberbürgermeister vom 17. Juni 1938 'Betr.: Verzeichnis über jüdische Firmen' und die Antwort. (StA Celle, 1 D 23a, Bl. 74/75) (ca. 29KB)]

Die jüdischen Geschäfte hatten nur noch wenige KundInnen. Manche kauften auf Kredit, ohne je zu bezahlen, in der Gewißheit, die JüdInnen bekämen ja doch kein Recht.34 Dieses Rechtsempfinden deckte sich mit der damaligen "offiziellen" Haltung: "Waren ohnehin alle Gesetze im 'nationalsozialistischen Geist' zu interpretieren, so galt hinsichtlich der Juden der in der Rechtsprechung formulierte Grundsatz, daß jedes Gesetz den 'ungeschriebenen Vorbehalt' enthalte, daß es Juden in keinem Falle 'Vorteile bringen oder Schutz vor Nachteilen gewähren' solle. Über die große Zahl sonderrechtlicher Bestimmungen hinaus wurde daher auch allgemeines Recht 'völkisch' ausgelegt und gegen die Juden angewandt." 35

Ein interessantes Zeugnis über den Antisemitismus in Celle ist der 1937 verfaßte Aufsatz "Die Geschichte der Juden in Celle" von Otto von Boehn. Der damalige Stadtarchivar schreibt u.a.: "Das Bestreben der Juden, sich gegenüber dem Wirtsvolke abzusondern, beruht nicht nur auf dem rassischen Unterschied, sondern besonders auf dem Gegensatz der religiösen Auffassung, die in dem Andersgläubigen einen Gegner sah. Jener Gegensatz zwischen der christlichen und jüdischen Religion führte, neben dem Bestreben, durch ihre Fähigkeit des leichten Gelderwerbs zu Macht zu kommen, zu den Judenverfolgungen des Mittelalters. [...]" 36 Dieser im Celler Beobachter (CB) vom 10.-15. Januar 1939 veröffentlichte Beitrag - dort ergänzt um plakative Zwischenüberschriften37 - ist als typisches Beispiel für die Normalität des antisemitischen Wahns anzusehen. 38

 

In der Nacht vom 27. auf den 28. Oktober 1938 wurden rund 18.000 Juden polnischer Staatsangehörigkeit aus dem Deutschen Reich nach Polen deportiert. 39 Geplant war die Vertreibung von rund 50.000 im Reich lebenden polnischen JüdInnen, die von dem am 31. März 1938 mit Wirkung vom 30.10. von der polnischen Regierung erlassenen Gesetz "über den Entzug der Staatsbürgerschaft" betroffen wurden. Es sah unter anderem vor, dass jede/r Pole/in ausgebürgert werden konnte, der länger als fünf Jahre ununterbrochen im Ausland gelebt hatte. Die polnische Regierung wollte sich damit insbesondere der jüdischen MitbürgerInnen entledigen. Vor Inkrafttreten des Gesetzes begann die Gestapo auf Ersuchen des deutschen Auswärtigen Amtes vom 26. Oktober die Abschiebeaktion der JüdInnen, die aber schon am 29. des Monats wegen - völkerrechtlich gedeckter - polnischer Gegenmaßnahmen, die in diesem Falle in der Ausweisung von "Reichsbürgern" bestanden, abgebrochen werden mußte. Polnisch-jüdische Hilfsorganisationen hatten mittlerweile begonnen, die Tausende, z.T. gezwungenermassen im Freien kampierenden Deportierten mit dem Notwendigsten zu versorgen.
Zu diesen aus Polen stammenden JüdInnen gehörte auch die Celler Familie Schul. 40Jedoch gelang auch bei ihm und seiner Familie nicht die Abschiebung nach Polen, er kam "nur" bis Berlin und kehrte dann nach Celle zurück.41

[Titelseite der Celleschen Zeitung vom 8. November 1938]

Ankündigung eines "spontanen" Pogroms

Nachdem am 7. November Herschel Grynszpan in der deutschen Botschaft in Paris den Legationssekretär vom Rath angeschossen hatte 42, titelte die Cellesche Zeitung am darauffolgenden Tag "Wieder einmal war es ein Jude! - Deutscher Legationssekretär in Paris angeschossen". Im entsprechenden Artikel wurde auch der Völkische Beobachter (VB), das Zentralorgan der NSDAP, zitiert. Dieser hielt es für evident, "daß das deutsche Volk aus dieser [...] Tat seine Folgerungen ziehen" werde und das Signal für den "Beginn einer neuen deutschen Haltung in der Judenfrage" gegeben sei.43
Die seit 1867 erscheinende CZ war für den Raum Celle nicht irgendeine Zeitung, sondern besaß dort seit jeher die Meinungsführerschaft, nicht zuletzt dank ihrer Auflagenstärke. So entsprach der Bericht des Landrats Wilhelm Heinichen - seit 1.5.1933 Parteigenosse44 - an den Regierungspräsidenten über die Presselandschaft in Celle und Umgebung wohl den Tatsachen: "Die Presse wird im Landkreis Celle zur Hauptsache durch die Cellesche Zeitung, den Celler Beobachter, der zusammen mit der Niedersächsischen Tageszeitung herausgegeben wird, sowie die in Bergen gedruckte Tageszeitung 'Der Bote aus dem ehemaligen Amte Bergen' und deren Kopfzeitung 'Die Hermannsburger Zeitung' vertreten. Sie alle stehen hinter der Regierung und bemühen sich, das Gedankengut des Nationalsozialismusses der Bevölkerung immer näher zu bringen." 45
Am nächsten Tag machte die CZ ihren Standpunkt in einem Artikel über den "Ernste[n] Zustand vom Raths" deutlich. Ähnlich wie der VB kommt sie zu dem Schluß: "Die Empörung des deutschen Volkes über die verübten Attentate wird die Antwort erteilen. Denn es ist klar, daß das deutsche Volk aus dieser neuen gemeinen Bluttat seine Folgerungen zieht. Die Leidtragenden sind dabei die Juden, auch die ausländischen Juden. Das haben sie ihren Rassegenossen im Auslande zu danken, die draußen in der Welt zum Krieg gegen Deutschland hetzen und deutsche Beamte niederschießen." 46
Zur Illustration der Behauptung von den niedergemetzelten "deutschen Beamten" wird auf derselben Seite unter der Überschrift "Das Maß ist jetzt voll! - Die deutsche Presse über die Konsequenzen für die Juden innerhalb der Reichsgrenzen - Das deutsche Volk fordert Sühne für den neuen jüdischen Meuchelmordversuch" der Fall des zwei Jahre zuvor in Davos (Schweiz) "gefallenen" Landesgruppenleiters Wilhelm Gustloff bemüht:
"Beide [vom Rath und Gustloff] sind das Opfer gewissenloser, verbrecherischer und ekelhafter jüdischer Mörder, die ohne festen Wohnsitz, ohne Lust zur Arbeit, verbrecherischen Artinstinkten ihrer Rasse folgend, die Mordwaffe erheben." 47

An diesem 9.11. fand in Celle auf der Stechbahn, einem großen Platz im Stadtzentrum, zwischen Rathaus und Schloß gelegen, eine Feierstunde anläßlich des Marsches auf die Münchener Feldherrnhalle vom 9.11.1923 und der dabei getöteten "Helden der Bewegung" statt. 48 Auf dieser Veranstaltung, zu der 1750 Angehörige der NSDAP und ihrer verschiedenen Formationen, eine Ehrenkompanie der Wehrmacht sowie zahlreiche BürgerInnen Celles erschienen waren, verlor der Kreisleiter der Partei, Passe, in seiner Gedenkrede - nach Quellenlage - kein Wort zu Herschel Grynszpan. Den Höhepunkt und Abschluß der Gedenkveranstaltung bildete um Mitternacht die Vereidigung der SS-Bewerber des Sturmbanns III/17 vor dem Schloß.49

 

Das Pogrom

Vermutlich traf am 10.11. um zwei Uhr früh in der Geschäftsstelle der SA-Standarte 77 (Mühlenstraße 12) der Befehl zum Angriff ein.
[Fernschreiben des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD Heydrich an die Staatspolizeileitstellen und Staatspolizeistellen, SD-Ober- und Unterabschnitte, 10.11.1938]

Daraufhin wurde die Celler SA alarmiert und aufgefordert, um 3.00 Uhr in Zivil am Feuerwehrgerätehaus in der Bergstraße, also in der Innenstadt in unmittelbarer Nähe zur Synagoge, anzutreten. Die noch verbliebenen jüdischen Geschäfte sollten zerstört und die Synagoge "ausgeräuchert" werden. 50
Gegen 2.30 Uhr wurde an das Schlafzimmerfenster des Feuerwehr-Gerätewarts geklopft. 51 Fünf oder sechs Feuerwehrleute, die gleichzeitig der SA angehörten, verlangten nach Äxten und Beilen. Man wolle die Juden "hochgehen" lassen. Der Gerätewart wollte dieser Forderung jedoch ohne "Befehl von oben" nicht nachkommen, und so rief er den Wehrführer52 an, nachdem ihn die SA-Leute dazu gedrängt hatten. Dieser gab die telefonische Weisung, die Garagentore zu öffnen und fügte hinzu, die Leute könnten sich dann ja selbst bedienen.53
Während sich die SA in der Bergstraße sammelte, wurde bei ihrer Geschäftsstelle in der Mühlenstraße ein PKW mit Kanistern und Fackeln beladen. Dem Fahrer, Rechtsanwalt Kurt Blanke, war um 2.20 Uhr "telefonisch vom Obersturmbannführer Martensen von dem Befehl Kenntnis gegeben, daß sämtliche jüdische Geschäfte zerstört und die Synagogen verbrannt werden sollten. Blanke wurde aufgefordert, seinen Wagen mitzubringen, um Fackeln, Benzin und Beilpicken zum Sammelplatz zu fahren. Dieses hat Blanke auch getan." 54 Am Sammelplatz "Im Kreise" wurde das Material von den bereits wartenden SA-Männern entgegengenommen. 55
Es war also unzweifelhaft geplant, die Celler Synagoge in Brand zu stecken. Dieses fand auch statt: "Man soll auch mal etwas angebrannt haben", heißt es im Tagebuch des Karl Dürkefälden.56
Wahrscheinlich wurde dann, nach bereits gelegtem Feuer, bemerkt, dass der Brand schwer kontrollierbar werden würde und selbiger deswegen von der SA wieder gelöscht. 57 Die Innenräume der Synagoge wurden demoliert, Kult- und Einrichtungsgegenstände flogen auf die Straße.58 Die 12 Thorarollen wurden wie auch die übrigen Kultgegenstände am Morgen mit dem Rest der jüdischen Gemeindebücherei in den Hof des Gerichtsgefängnisses gebracht. Die jüdischen Männer, die am Vormittag des 10. November verhaftet worden waren, mußten die Beute ordnen. Deren weiterer Verbleib ist ungeklärt, lediglich ein Stück der Thorarolle gelangte ins Museum. 59 Die Gemeindeakten sowie drei Memorbücher übergab der damalige Gemeindevorsteher Siegfried Wolff eigenen Angaben zufolge an die Gestapo, nachdem er nach der Massenverhaftung im November 1938 im Januar 1939 aus dem KZ entlassen worden war. 60 Auch der weitere Verbleib dieser Gegenstände ist unbekannt. 61
Die Verwüstung der "Im Kreise 24" untergebrachten Lehrerwohnung konnte der über der Lehrerwohnung wohnende nichtjüdische Hausmeister, Installateur Walter Kaatz, verhindern. Dessen Ehefrau arbeitete unter anderem als Putzfrau für Schulraum und Synagoge.62
Gleichzeitig zur Zerstörung der Synagoge wurden die vier verbliebenen jüdischen Ladengeschäfte verwüstet. 64 Bei diesen vier Geschäften handelte es sich um
-Das Textilgeschäft Hellmann in der Mauernstraße 38, 65
-das Schuhhaus Salomon in der Poststraße 7, 66
-das Modehaus Hasall an der Ecke Poststraße / Großer Plan, 67
-und das Konfektionsgeschäft Wolff in der Zöllnerstraße. 68
Es wurden jeweils die Schaufenster eingeworfen, das Mobiliar zertrümmert und die Waren auf die Straße geworfen. 69 Außerdem zündete der Mob die vor dem Konfektionsgeschäft Wolff aufgehäuften Textilien an 70, so dass dichter Rauch in das Treppenhaus drang und die Familie Wolff in ihrer Wohnung einschloß. 71 Die herbeigerufene Feuerwehr löschte das Feuer - ganz im Sinne der Heydrichschen Anordnung. 72 Ebenfalls vollständig demoliert wurden Wohnung und Praxis des Rechtsanwaltes Dr. Julius von der Wall in der Schwicheldtstraße.73
Zuletzt wurde in dieser Nacht auch der jüdische Friedhof am Berge zerstört. "Eine Frau, die dicht dabei auf der anderen Seite der schmalen Straße wohnt, erzählt uns auf meine [Karl Dürkefäldens] Frage, daß morgens 1/2 5 Uhr zwei Kraftwagen und einige Motorräder vorgefahren wären, und etwa 15 Mann in Zivil, die Mützen tief ins Gesicht gezogen, mit Hackebeilen innerhalb einer halben Stunde die ganze Einrichtung der Friedhofskapelle zerschlugen. Drei Glastüren seien darin gewesen, den Kronleuchter hätten sie heruntergehauen und was sonst noch darin war; es hätte sich grausig angehört. An den Gräbern sei nichts zerstört." 74 Zumindest das Umwerfen der Grabsteine konnte der nichtjüdische Friedhofswächter, Zimmerpolier August Schmidt, verhindern.75

Spuren der Zerstörung – Die Wahrnehmungen der Celler Bevölkerung;

Schnell machten die Ereignisse die Runde. Ebensowenig wie der nächtliche Lärm zu überhören war, waren die Spuren der Zerstörung am nächsten Tage zu übersehen: Glassplitter, Schaufensterpuppen, Schuhe und andere Waren lagen vor den jüdischen Geschäften. 76 "Ich mußte mein Rad [auf dem Weg zur Arbeitsstelle] schieben wegen der vielen Glassplitter" bemerkte der Zeitgenosse Paul Schang in einem späteren Interview. 77
"Im Laufe des Tages nagelten Stadtbedienstete die Schaufenster mit Brettern zu. Straßenfeger warfen mit der Schaufel Scherben, Dekorationspuppen, Schuhe und Kleider in die Geschäfte zurück." 78
In die Geschäfte zogen neue Besitzer ein, darunter die ehemalige Konkurrenz. Noch Tage nach der "Kristallnacht" liefen durch die Stadt Männer mit verbundenen Händen - auch angesehene Geschäftsleute. 79
Über Plünderungen ist nichts Näheres bekannt. 80 Für die Geschäfte von Oskar und Hans Salomon werden solche Vorfälle von Maehnert erwähnt. 81 Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass zumindest einzelne Privatpersonen die Gelegenheit nutzten, sich auf der Straße liegende Waren anzueignen. Ein Beispiel eines solchen "Einzelfalls" findet sich bei Brese: "Als ich beispielsweise morgens nach der Kristallnacht, in der in ganz Deutschland jüdisches Eigentum vernichtet wurde, nach Celle kam, war ich entsetzt. Ich sah auf dem Marktplatz einen großen Haufen brennender Textilwaren. Sie waren aus dem Geschäftshaus Wolf herausgeholt und hier nun verbrannt. Ich fuhr entsetzt zum Vulkanisiergeschäft Guttzeit, um einen Autoreifen abzuholen. Mit Empörung berichtete ich dort von dem Feuer. Da kam ein Lehrling lachend mit einen Ring voller Schlipse und sagte: 'Ich habe für mein Leben genug Schlipse, die habe ich am Feuer gefunden.'"82
Gemäß des Fernschreibens des SS-Gruppenführers Reinhard Heydrich 83 waren Plünderungen aber ohnehin zu verhindern und Plündernde zu verhaften, schließlich lautete die Vorgabe auf Inszenierung eines ungelenkten, aber disziplinierten Pogroms und der wirtschaftliche Nutzen war nicht für einzelne "Volksgenossen" sondern für den Staat vorgesehen.

Die Beobachtungen Karl Dürkefäldens bezüglich der Reichspogromnacht waren Folgende: "Am Morgen des 10. November 1938 hatte ich es wie oftmals sehr eilig, leider: Es war viertel vor Acht Uhr. Ich kam hinter der [Celler] Stadtkirche vorbei, sah in der Zöllnerstraße, Ecke Poststraße, einen Menschenauflauf. Fragte ein daherkommendes Schulmädchen, was da los sei. 'Bei Wolff liegen die ganzen Sachen draußen.' Ich wollte zurücklaufen, tat es leider der knappen Zeit wegen aber nicht. Sah noch ein schadenfrohes Gesicht, hörte Worte, an der Ecke läge auch alles auf der Straße, hätten aber ganze Arbeit gemacht. [...]
Als ich nach 5 Uhr nachmittags aus dem Geschäft kam, waren alle jüdischen Schaufenster mit Brettern zugenagelt, man konnte nur noch erkennen, daß auch nicht die kleinste Nebenscheibe geschont war. [...]
Unser Betriebsleiter [Hildebrandt] war vor 7 Uhr durch die Stadt gefahren. Die Schuhe lagen bei Salomon auf der Straße zwischen den Geleisen [der Strassenbahn]. Die angezogenen Puppen (Figuren), die bei Hasall auf dem Fußweg lagen, hätten in der Dämmerung gewirkt wie Leichen. Der Modelltischler Niemann 84 kam mit seinem Rade etwa um die gleiche Zeit durch die Bergstraße, erzählte, daß bei Neumann 85ebenfalls die Sachen auf der Straße lägen und die Leute sich was heraussuchten, während bei Salomon ein Schupo stand. Wie ein Lauffeuer ging das durch die Stadt; von Mund zu Mund und per Telefon hatten sich die Frauen unterrichtet, die nun in die Stadt gingen, um sich die Sachen anzusehen. Bei Wolff konnte man ganz durchs Haus gucken, alles zertrümmert. Die Ärmel waren aus den Kleidern gerissen, die Kragen und so auf die Straße. Die Stoffballen mit der Spitzhacke geschlagen und ebenfalls auf die Straße geworfen, die nachher noch die Mittelschüler - die Mittelschule liegt in der Nähe - fast die ganze Straße entlang abrollten. Gerda ist bei ihren Kindern zu Hause geblieben, nicht aber unsere Nachbarinnen. So hatte Frau Hoffmann bei Wolff gesehen, wie ein Schutzmann ein paar Frauen mitnahm, weil sie gesagt hatten: 'Was sollen nun bloß die armen Menschen machen?' Es hat sich bald herausgestellt, daß das Volk größtenteils keinesfalls damit einverstanden war, wenn auch Goebbels nachher propagiert hat, das deutsche Volk hätte sich Luft gemacht. [...] Und das soll nicht organisiert gewesen sein? In Celle ist es die Feuerwehr mit ihren Schlagwerkzeugen gewesen, darunter ein Geheimpolizist, wie Hildebrandt wissen wollte, der immer gut informiert ist. Die Sachen haben zur Ansicht auf der Straße gelegen, am hellen Morgen, und die Straßenfeger haben die schönen Schuhe, die zwischen leeren Kartons auf der Straße lagen, auf die Schaufel genommen, und so wie Dreck wieder bei Salomon ins Fenster geworfen. (Daß der Stoff fast die ganze Zöllnerstraße entlang abgerollt wurde, habe ich mir von einem 13jährigen Mädchen aus der Weinstraße [dort wohnte D.] nochmal bestätigen lassen, hatte es aber auch nicht gesehen.) [...]
Auch in Celle hat die Polizei das Fotografieren verboten. 'Gehen sie mit ihrem Fotoapparat da weg', wollen welche gehört haben." 86

[Innenraum der Synagoge vor der Zerstörung in der Pogromnacht aus der Erinnerung eines Augenzeugen (aus: Glatter u.a. 1997, S. 47)]

 

Die Propaganda vom "disziplinierten Pogrom"

Ganz der Linie vom disziplinierten Pogrom entsprechend und im übrigen recht kurz meldete die CZ bereits am 10.11.: "Judenfeindliche Demonstrationen in Celle - Ausdruck des spontanen Abscheus gegen die jüdischen Meuchelmörder. Nachdem gestern nachmittag die Nachricht vom Ableben des Gesandtschaftsrates vom Rath die Stadt durcheilt hatte, bemächtigte sich der Bevölkerung eine tiefe Erregung gegen die jüdischen Mordbuben. In den Nachtstunden fanden Demonstrationen der Bevölkerung gegen die jüdischen Ladengeschäfte statt, deren Schaufenster und Auslagen demoliert wurden. Wiederum zeigte sich die gute Disziplin in unserer Bevölkerung, die Plünderungen vermied. Die Polizei stellte sich als Wache vor den geöffneten Geschäften auf."87
Nach einer Meldung Heydrichs an Göring vom 11. November wurden während der Pogrome 191 Synagogen niedergebrannt und 76 vollständig demoliert. 11 Gemeindehäuser, Friedhofskapellen o.ä. Einrichtungen wurden in Brand gesetzt, drei weitere völlig zerstört. 88 7500 Geschäfte wurden zerstört89 und 26.000 Juden in die Konzentrationslager Sachsenhausen, Buchenwald und Dachau verschleppt. 90 Die Statistik verzeichnet weiterhin 116 Todesopfer, davon 70 Selbstmorde, womit allerdings diejenigen nicht mitgezählt wurden, die nach ihrer Verhaftung in den Konzentrationslagern umgekommen sind.91 Trotz dieser Bilanz mußte Dürkefälden feststellen: "So fand ich nirgends geschrieben, daß eine Synagoge gebrannt hat und dabei verloren ging. Unsere Zeitung, die N[iedersächsische] T[ages] Z[eitung], die in Hannover gedruckt wird und die hier mit einer Beilage 'Celler Beobachter' herauskommt, brachte am 10. November in diesem 'Celler Beobachter' nur eine ganz kurze Notiz über die Celler Vorfälle, ganz unauffällig."92
Die Darstellung der offiziellen Presse täuschte nach der Interpretation Bertrams niemanden. Die Aktion sei sogar überwiegend auf Mißfallen, wenngleich auch nicht auf Protest oder gar Widerstand seitens der deutschen Bevölkerung gestoßen, was dieser jedoch lediglich mit den Aussagen Karl Dürkefäldens und Paul Schangs belegt93: Paul Schang hatte wie Karl Dürkefälden den Eindruck, dass es sich nicht um spontane Ausschreitungen, sondern um organisierte Zerstörungen handelte. Die Bevölkerung in ihrer Gesamtheit habe sich nicht mit den Ereignissen identifiziert. 94

"Zivilcourage"

Während die offensichtlich als Ausdruck von Zivilcourage zu wertende Haltung des Installateurs Walter Kaatz oder auch das Eingreifen des Zimmerpoliers August Schmidt am jüdischen Friedhof erst durch den Beitrag von S. Obenaus wieder bekannt wurde, verhielt es sich bei einer anderen Celler Persönlichkeit gänzlich anders.
In der Celler Historiographie hat sich lang die Legende des "mutigen Feuerwehrmannes" Gustav Krohne gehalten. Dieser selbst behauptete später, seinem energischen Auftreten sei es zu verdanken gewesen, dass die Synagoge nicht angezündet wurde. Die Legende vom "mutigen Feuerwehrmann" findet sich schriftlich erstmals in der Festschrift zum 100jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Celle 1864-1964: "Die 'Kristallnacht' am 8. November 1938 ist kein Ruhmesblatt der deutschen Geschichte, aber es muß hier hervorgehoben werden, daß es in Celle dem damaligen Stadtkreisfeuerwehrführer Krohne zu verdanken ist, daß die in der Synagoge Im Kreise angelegten oder vorbereiteten Brände noch im Keim erstickt wurden, weil G. Krohne kurzerhand erklärte: 'Wenn es hier brennt, kann ich das Feuer nicht auf seinen Herd beschränken, es wird zu einem Brand der ganzen Umgegend kommen.' Durch dieses energische Auftreten sah sich die Partei gezwungen, von ihrem Vorhaben abzusehen." 95
Die Stadt Celle übernahm diese Version in ihren Publikationen: Ebenfalls 1964 erschien der Sechste Verwaltungsbericht der Stadt Celle. Auch dort wird es Krohne zugutegeschrieben, "daß die [..] vorbereiteten oder angelegten Brände noch im Keim erstickt wurden."96 Sogar in der Festschrift zur Wiederherstellung der Synagoge von 1974 taucht diese Legende auf. Im Vorwort schreiben Bürgermeister Helmuth Hörstmann und Oberstadtdirektor Eichelberg: "Die Celler Synagoge, vielleicht das älteste noch bestehende jüdische Gotteshaus Deutschlands [...], verdankt ihre Erhaltung in der 'Kristallnacht' am 8. [!] November 1938 der besonnenen und mutigen Haltung des damaligen Stadtkreisfeuerwehrführers Gustav Krohne." 97
Schließlich findet sich noch 1986 bei Hamann die auf Blankes Angaben beruhende Darstellung, "[.. dass] sich die Freiwillige Feuerwehr wegen der Brandgefahr für die angrenzenden Fachwerkhäuser [..] mit Erfolg dagegen wehren konnte." 98
Zu Gustav Krohne ist jedoch anzumerken, dass er NSDAP-Ortsgruppenleiter der Altstadt war, also vermutlich ein den Zielen der NSDAP nahestehender Zeitgenosse, und dass er die Ausgabe von Äxten und Beilen an die SA veranlaßt hatte. 99 Es verwundert die Langlebigkeit dieser Legende, obwohl bereits im Tagebuch Dürkefäldens bezüglich der Frage nach den Durchführenden des Pogroms nachzulesen ist: "In Celle ist es die Feuerwehr mit ihren Schlagwerkzeugen gewesen, darunter ein Geheimpolizist, wie Hildebrandt wissen wollte, der immer gut informiert ist." 100

Als Fälle von "Zivilcourage" werden von Bertram die Celler Rechtsanwälte Hans-Joachim Frisius, Kurt Blanke und Georg Klapproth bezeichnet. 101 Diese beantragten nach dem Pogrom ihre Entlassung aus der SA und riskierten damit neben einem Parteigerichtsverfahren auch ein Ehren- und Disziplinarverfahren bei der Anwaltskammer Hannover. Das Verfahren gegen Klapproth wurde jedoch gar nicht erst eröffnet, "weil er seinen Austritt erst Anfang Dezember 1938 erklärt hatte und die Partei offenbar zunächst das inzwischen bereits angelaufene Parteigerichtsverfahren gegen Frisius und Blanke abwarten wollte. Als dieses Verfahren abgeschlossen war, teilte man Klapproth seine antragsgemäße Entlassung aus der SA mit." 102Abgeschlossen wurde das Verfahren gegen Frisius und Blanke mit einem Freispruch und einer antragsgemässen Entlassung aus der SA unter voller Rehabilitierung. 103
Neben der Einschätzung der Austrittsgesuche an sich als besonders risikobehaftete Akte - immerhin war der reichsweite Pogrom parteiintern sehr umstritten - erscheint die Nennung Blankes diskussionswürdig. Am Rande seriöser Darstellung von Geschichte bewegt sich jedenfalls der CZ-Artikel vom 7.1.1995 "Kurt Blanke und Mijndert Bertram im Gespräch [..]", in dem das Buch Bertrams Celle - Eine deutsche Stadt vom Kaiserreich zur Bundesrepublik vorgestellt wurde. Zu dieser Gelegenheit wurde Blanke als "Zeitzeuge" eingeladen. Er nahm diese Gelegenheit wahr, auch um sich geschichtsrevisionistisch zu äußern.104 In dem vom CZ-Chefredakteur Michael Rothfuchs verfaßten Artikel über das Gespräch darf sich der "damals anwesende Zeitzeuge" "erinnern"; er sei über das "erniedrigende" Geschehen derartig "erschüttert" gewesen, dass er tags darauf seinen Austritt aus der SA erklärt habe. 105 Damit sollte offensichtlich angedeutet werden, Blanke hätte, persönlichen Nachteil inkaufnehmend, eine grundsätzlich kritische Haltung zum Regime gehabt, und diese auch mutig kundgetan.

Die Spekulation um den Wahrheitsgehalt der Behauptung, der seit 1930 in Celle als Rechtsanwalt arbeitende und lebende Blanke 106 hätte tatsächlich nichts von der jüdischen Synagoge gewußt 107, soll an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden. Dasselbe gilt für die Kritik der Werte "Ehre", "Deutschsein" sowie das Menschenbild Blankes. Keineswegs soll das Austrittsgesuch Blankes bzw. die entsprechende interne Begründung 108 als durchweg loyale, konstruktive Kritik herabgewürdigt werden. Immerhin bezeichnete er JüdInnen in dieser als "wehrlos" und verurteilte Gewalt gegen diese als "schimpflich", womit er sich gewiß keine Sympathiebekundungen seitens seiner SA-Kameraden eingehandelt hat.
"Schimpflich" war diese Gewalt gegen "Wehrlose" nach Blankes Auffassung jedoch nur, "wenn sie nicht vom Staat in der Form ordentlichen Rechts ausgeht." Damit drängt sich die Frage auf, ob Aktionen gegen Minderheiten für Blanke akzeptabler gewesen wären, wenn sie ohne bei den Tätern "niedrigste Instinkte" auszulösen und "ordentlich", d.h. ohne "überflüssige" und "sinnlose" "Akte der Verwilderung und Rohheit" exekutiert worden wären. Ebendiese Schlüsse hatte zumindest auch die NS-Führung aus den Reaktionen der Bevölkerung auf die Reichspogromnacht gezogen: die späteren Vernichtungslager - also Lager, die ausschließlich für den Massenmord vorgesehen waren - wurden allesamt im besetzten Polen errichtet.
Im übrigen wäre der Eindruck einer grundsätzlich oppositionellen Haltung zur Regierung vielleicht nicht entstanden, wenn Blanke davon berichtet hätte, was er von 1941 bis 1944 getan hat. 109

Die Deportationen und die offizielle Beendigung des Pogroms

Nicht vom Pogrom zu trennen sind die anschließenden Massendeportationen 110 die auch die Celler Juden betrafen. Im Verlauf des Vormittags wurden bis auf versehentliche Ausnahmen 111 alle jüdischen Männer und männliche Jugendliche festgenommen und in das Polizeigefängnis in der Bergstraße und das Gerichtsgefängnis eingeliefert. 112
Am darauffolgenden Tage übergab man die Männer der Stapo-Stelle Lüneburg in Hamburg-Harburg, die sie zum KZ Sachsenhausen weiterleitete. Verschont wurde lediglich der fast 78jährige pensionierte Oberpostsekretär Iwan Dawosky. 113
Am selben Tag wandte sich Reichspropagandaminister Dr. Joseph Goebbels über die Medien an die Bevölkerung. Deutlich plaziert auf der Titelseite stand am 11. November in der CZ:
"Die berechtigte und verständliche Empörung des deutschen Volkes über den feigen jüdischen Meuchelmord an einem deutschen Diplomaten in Paris hat sich in der vergangenen Nacht in umfangreichem Maße Luft verschafft. In zahlreichen Städten und Orten des Reiches wurden Vergeltungsaktionen gegen jüdische Gebäude und Geschäfte vorgenommen.
Es ergeht nunmehr an die gesamte Bevölkerung die strenge Aufforderung, von allen weiteren Demonstrationen und Aktionen gegen das Judentum, gleichgültig welcher Art, sofort abzusehen. Die endgültige Antwort auf das jüdische Attentat in Paris wird auf dem Wege der Gesetzgebung bzw. der Verordnung dem Judentum mitgeteilt werden." 114

Abschluß der "Arisierung" mit Hindernissen und das Schicksal der verbliebenen Jüdinnen und Juden

Gemäß dem Erlaß des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring vom 12.11.1938, nach dem JüdInnen in Deutschland der Betrieb von Einzelhandes- und Versandgeschäften oder Bestellkontoren sowie die selbständige Ausübung eines Handwerks ab dem 1. Januar 1939 untersagt sei 115, wurde die "Arisierung" jüdischen Besitzes auch in Celle zum Abschluß gebracht.

[Titelseiten der Celleschen Zeitung vom 14. und 15. November 1938 (ca. 30KB)]

In der Stadt hatten im November 1938 noch neun "jüdische Wirtschaftsbetriebe" existiert. Ein städtisches Schreiben vom 29.11.1938 "Betr. Ausschaltung der Juden aus der deutschen Wirtschaft" listet auf: " 1) 4 offene Verkaufsgeschäfte / 2) 2 Manufakturwarengeschäfte, die ihre Waren im Wandergewerbebtrieb bzw. auf dortige Bestellung absetzen, / 3. 2 Produktengeschäfte, / 4. 1 Schuhmacherhandwerksbetrieb. / zu 1: Die gemieteten Verkaufsräume von zwei jüdischen Geschäften sind vom Hausbesitzer bereits anderweit vermietet. Wie sich die Abwicklung gestaltet, läßt sich wegen der Abwesenheit der jüdischen Geschäftsinhaber noch nicht übersehen. Eines dieser Geschäfte scheint überschuldet zu sein. Die beiden anderen jüdischen Verkaufsgeschäfte waren in eigenen Häusern untergebracht. Die jüdischen Besitzer werden die Häuser verkaufen. Die Abwicklung scheint keine Schwierigkeit zu bieten. / zu 2-4: Die Geschäftsbetriebe sind infolge Abwesenheit der Inhaber eingestellt. Es sind nur ganz geringe Warenlager vorhanden. Die Geschäftsabwicklung scheint keine Schwierigkeiten zu bieten." 116
Die beiden Häuser wurden verkauft 117, die Warenlager der Reisenden übernahmen Celler Kaufleute. 118 Bei zwei Grundstücken, dem Gebäudekomplex Im Kreise 23/24 einschließlich der Synagoge sowie beim Hausbesitz des Kaufmanns Robert Meyer trat die Stadt als Kaufinteressentin auf und verhinderte anderweitigen Erwerb. 119 Die Abwicklung schien durch die "Abwesenheit der Inhaber" - die, sofern männlich, ins KZ verschleppt worden waren - auf organisatorische Probleme zu stossen. So teilte die Gestapo am 7. Dezember mit, dass die Juden spätestens am folgenden Tag zwecks Abwicklung ihrer Geschäfte aus der Haft entlassen bzw. beurlaubt werden sollten. Allerdings mit Ausnahme des Hans Salomon: "Dessen Geschäft kann der Vater Oskar abwickeln."120
Es dauerte noch bis Mitte des Monats, bis die "Schutzhäftlinge" wieder in Celle waren. Als sie in Celle ankamen, waren sie - für jede und jeden sichtbar - sämtlichst von schweren Mißhandlungen gezeichnet. Der 60jährige Schuhhändler Oskar Salomon mußte sogar mit einer Trage nach Hause gebracht werden. Der Kaufmann Viktor Roberg starb 1942 in Amerika an den Folgen seiner KZ-Haft. Vor ihrer Entlassung mußten die Juden eine Erklärung unterschreiben, dass sie Deutschland binnen 90 Tagen verlassen würden. JüdInnen, denen dieses möglich war, wanderten nun aus, überwiegend in die USA.121 Die Anzahl der in Celle verbliebenen JüdInnen sank auf siebzehn.
Auf der Großkundgebung der NSDAP in der städtischen "Union" Anfang Dezember hieß es: "Die Judenfrage ist jetzt endgültig gelöst. Was wir einmal wollten, daß es nämlich in ganz Deutschland keinen Juden mehr gibt, wird in Erfüllung gehen."122 Die vollständige "Entjudung des Einzelhandels" konnte Oberbürgermeister Meyer ein halbes Jahr nach dem Pogrom auf eine Anfrage der Gauleitung Ost-Hannover an den Lüneburger Regierungspräsidenten melden. Alle im November 1938 noch bestehenden Geschäfte waren aufgelöst oder verkauft worden. 123
Die Synagoge und Gemeindehäuser Im Kreise 23/24 wurden von der Stadt angemietet und als Lagerraum bzw. "Judenhaus" genutzt. 124 1940 begann die Zwangseinquartierung der noch in Celle lebenden JüdInnen im Gebäude der Synagoge.125 Am 16. Oktober 1951 erinnerte sich der Celler Stadtbürodirektor Ferdinand Ostwald: "Soweit ich mich an die Aktion der Zusammenlegung der Juden hier in Celle erinnern kann, kam diese Anordnung von der Gestapo. Durchzuführen war sie von der Verwaltungspolizei. In Celle wurden die Juden in das Haus der Synagoge im Kreise gelegt und von hier aus dann abgeschoben. Die Abschiebung geschah auf Weisung der Gestapo. Die Möbel sowie der gesamte Hausrat wurde von der Verwaltungspolizei übernommen und der Schlüssel der Wohnung dann dem Finanzamt übergeben. Das Finanzamt hatte die Sachen zu verwerten. Wenn tatsächlich die Stadt als Verwaltungspolizei tätig geworden ist, so geschah dieses immer nur auf Weisung der Gestapo. Aus eigener Initiative hat die Stadt bezw. die Verwaltungspolizei nichts unternommen und sie war hierzu auch nicht befugt. Wir haben lediglich Amtshilfe zu leisten gehabt."126
Was mit den aus den "Judenhäusern" "abgeschobenen" geschehen sollte, wurde einmal mehr anläßlich des Besuchs des Reichsorganisationsleiters Robert Ley am 20. August 1941 klar und deutlich formuliert: "Der Krieg ist hart. [...] wir wußten auch, daß dieser Krieg kommen mußte, denn der Feind, der diesen Krieg wollte, der Feind ist Juda! [...] Er ist der Feind der Menschheit. Der Jude muß fallen, damit die Völker der Erde leben können. Der Jude muß ausgerottet werden!" 127
Am 2. Dezember 1941 wurden Isaak und Rebekka Feingersch sowie der jüngste Sohn Hermann verhaftet und nach Riga deportiert, wo sie vermutlich ermordet wurden. 128Andere, wie der Kaufmann Robert Meyer und die Witwe Lydia Dawosky wurden im Januar bzw. März 1943 aus ihren Wohnungen deportiert.129 Am 12. September 1944 wurden Julius und Anna Wexseler verhaftet. 130 Celle war "judenfrei".

Schluß

Nach Lage der Quellen wurde das Celler Pogrom, obgleich weitestgehend als Inszenierung "spontanen Volkszorns" erkannt, von der Bevölkerung zumindest geduldet. Die Möglichkeit, "von nichts gewußt" zu haben, widerlegt nach wie vor eindrucksvoll und exemplarisch das Tagebuch des Karl Dürkefälden.
Die Einschätzung, dass der Pogrom überwiegend auf Mißfallen, wenngleich auch nicht auf Protest oder gar Widerstand gestoßen ist, ist nicht überzeugend zu belegen, dass die Bevölkerung sich "in ihrer Gesamtheit" nicht mit den Ereignissen "identifiziert" habe ist genau genommen nichtssagend. Protest entzündete sich allenfalls an dem allzu offensichtlich barbarischen Umgang mit den JüdInnen und an der Zerstörung von Sachwerten. Von Widerstand in Celle ist wenig bekannt. Umso mehr Beachtung verdienen Beispiele wie die des Installateurs Walter Kaatz oder des Zimmerpoliers August Schmidt.
Der "mutige Feuerwehrmann" Krohne ist eine haltlose Legende, die durchaus zu würdigende Kritik Kurt Blankes an dem "'erniedrigenden' Geschehen" ist vor dem Hintergrund seiner weiteren Biographie kritisch zu hinterfragen. Celler Geschäftsleute und die Stadt Celle, aber auch Einzelpersonen, welche nach dem Pogrom auf der Straße liegende Waren mitnahmen, haben von der durch die Reichspogromnacht forcierten Enteignung der jüdischen Bevölkerung unmittelbar profitiert.
Die Kritik an "Gewaltexzessen"131 greift nicht den antisemitischen Terror an sich an, sondern störte sich lediglich an dessen "Gesetzlosigkeit". Dieses berücksichtigte denn auch die faschistische "Führung" und setzte nach den Pogromen die Verrechtlichung der antisemitischen Übergriffe fort. Auf die "Kritik" an der Zerstörung von Sachwerten 132 schließlich verbietet sich eine Erwiderung geradezu.

Unter den Publikationen zum 9./10.11.1938 in Celle finden sich verhältnismäßig viele Texte, in denen das Wissen um bzw. die Beteiligung der deutschen Bevölkerung an Verbrechen geleugnet 133, eine oppositionelle Haltung zum NS-Regime angedeutet134 oder einzelne wichtige Fakten verschwiegen werden. 135 Mitunter wurde gleich nahezu das ganze "dunkle Kapitel deutscher Geschichte" von 1933-1945 verschwiegen. Wenn auch selten gelogen wurde, wurde die Wahrheit nicht genannt; dieses wiederum ist eine notwendige Voraussetzung für eine anschließende "Neubewertung" von Geschichte. Es ist wohl kaum ein Zufall, dass in dem ansonsten traditionsbewußten Celle bis heute keinerlei Hinweisschilder auf die in der Reichspogromnacht zerstörten Geschäfte zu finden sind - wohingegen jedes noch so unwichtige historische Ereignis auf Hinweistafeln Erwähnung findet.137
Die wenigen Beispiele öffentlichen Gedenkens wirken in Celle auch eher erzwungen denn gewollt, als Pflichtübung und nicht als Ergebnis eines Lernprozesses. Beispielhaft dokumentiert sich dieses in dem Artikel von Boehns in der Festschrift zur Wiederherstellung der Celler Synagoge138, oder etwa durch die "Vorfälle" anläßlich des Besuchs ehemaliger CellerInnen, die ihre Heimat aufgrund der ihnen zugeschriebenen "Rasse" verlassen mußten. 139

Anmerkungen

1. Einige allgemeine Darstellungen: Rita Thalmann und Emmanuel Feinermann: Die Kristallnacht, Frankfurt a.M. 1987 (franz. Original 1972); Walter H. Pehle (Hrsg.): Der Judenpogrom 1938. Von der "Reichskristallnacht" zum Völkermord, Frankfurt a.M. 1988; Avraham Barkai: Etappen der Ausgrenzung und Verfolgung bis 1939, in: Michael A. Meyer (Hrsg.): Deutschjüdische Geschichte in der Neuzeit, Bd.4: Aufbruch und Zerstörung 1918-1945, München 1997, S. 193-224. Hans-Jürgen Döscher: "Reichskristallnacht". Die Novemberpogrome 1938, Frankfurt a.M. / Berlin 1988; Kurt Pätzold / Irene Runge: Kristallnacht. Zum Pogrom 1938. Köln 1988. zurück

2. Mijndert Bertram: Celle - Eine deutsche Stadt vom Kaiserreich zur Bundesrepublik. 1. Band: Das Zeitalter der Weltkriege, Celle 1992. Brigitte Streich (Hrsg.): Juden in Celle. Biographische Skizzen aus drei Jahrhunderten, Celle 1996. Jüdische Spuren im Celler Stadtbild. Integration und Ausgrenzung am Beispiel von Geschäften jüdischer Mitbürger in der Celler Innenstadt vor 1933/38. Eine Dokumentation des Stadtarchivs Celle, Text: Sabine Maehnert, o.O., o.J. (ca.1997). Der Untertitel erscheint allerdings aus heutiger Sicht fragwürdig. Das Spezialinventar, welches auch über ein kommentiertes Personenregister verfügt, ist einzusehen im Stadtarchiv Celle.
Vgl. dagegen Max Vogel: Die Stadt Celle in den Jahren 1924 bis 1944, in: Heinrich Pröve / Jürgen Ricklefs / Wolfgang Paul (Hrsg.): Heimatchronik der Stadt und des Landkreises Celle, Celle / Berlin, 2. erw. Aufl. 1959 (1. Aufl. 1959), S.104-112. Dort fand sich zwar die Feststellung, dass die Stadt den Krieg unbeschadet überstanden habe und nunmehr bereit für Neues sei, jedoch keine Silbe zu dem Celler Pogrom. zurück

3. Obenaus, Sibylle: Artikel Celle, in: Historisches Handbuch der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen und Bremen (Stand: 06.11.2002). (Im Folgenden: Historisches Handbuch.) zurück

4. Karl Dürkefälden wurde am 12.4.1902 in Peine geboren und starb am 24.10.1976 in Celle. Von 1934-1967 arbeitete er als Ingenieur in der Celler Maschinenfabrik. Auszüge aus Dürkefäldens Tagebuch über den (Celler) Alltag im 3.Reich sind nachzulesen in: Herbert und Sibylle Obenaus (Hrsg.): "Schreiben, wie es wirklich war ..." Aufzeichnungen Karl Dürkefäldens aus den Jahren 1933 - 1945, Hannover, Fackelträger, 1985. zurück

5. Diese Formulierung bezieht sich auf die Religion als gemeinsames Merkmal einer sozialen Gruppe, wenngleich - siehe unten - auch in dieser Hinsicht nicht von "den" Jüdinnen und Juden zu sprechen ist. zurück

6. Bertram 1992, S. 232. Diese im folgenden genannte Zahl sei, so Bertram, der sich auf die "Aufstellung der Glaubensjuden, die am 16. Juni 1933 in der Stadt Celle gemeldet waren" in: Stadt Celle (Hrsg.): Zur Geschichte der Juden in Celle. Festschrift zur Wiederherstellung der Synagoge, Celle 1974, S. 131-133 (bzw. S. 123-125) sowie Auskünfte des Celler Ordnungsamtes bezieht, als Mindestangabe zu betrachten. Wilfried Köppen nennt für Anfang 1933 etwa 80 in Celle lebende Personen jüdischen Glaubens. (Wilfried Köppen: Amtshilfe. Bis Celle ohne Juden war, in: Werner Holtfort / Norbert Kandel / Wilfried Köppen / Ulrich Vultejus [Hrsg.]: Hinter den Fassaden. Geschichten aus einer deutschen Stadt, Göttingen 1982, S. 97) Im Celler Adreßbuch von 1933 wird die Zahl 69 genannt. Schließlich findet sich in dem von der Stadt Celle am 8.8.1947 ausgefüllten Fragebogen des Jüdischen Komitees Hannover die Angabe von 70 Personen. (Stadtarchiv [StA] Celle 1 D 23 a, Bl. 199) zurück

7. Bertram 1992, S. 233. Eine Monografie zur Geschichte der jüdischen Bevölkerung Celles fehlt bis heute. Zur Quellenlage vgl. den einführenden Beitrag von Brigitte Streich zur Geschichte der Juden in Celle, in: Dies. (Hrsg.) 1996, S. 11-32, insbesondere S. 12 ff. Auch in dem von Brigitte Streich herausgegebenen Sammelband wird, aufgrund der entsprechend günstigeren Quellenlage, primär die jüdische Oberschicht portraitiert. Die überwiegende Mehrheit der jüdischen Bevölkerung wird nicht dargestellt. zurück

8. Bei dieser Angabe bezieht sich Bertram auf Auskünfte verschiedener jüdischer Zeitzeugen. Bertram 1992, S. 233, Anm. 249. zurück

9. Bertram 1992, S. 233. zurück

10. S. Obenaus in Historisches Handbuch. Weiteres zum "Judenboykott" siehe Bertram 1992, S. 188 f. zurück

11. CZ vom 7.4.1933. zurück

12. S. Obenaus in Historisches Handbuch. Senatspräsident Katzenstein war seit 1920 als Richter am Oberlandesgericht (OLG) Celle tätig (Streich in dies. [Hrsg.] 1996, S. 267; Amtsgerichtsrat Lenzberg war seit 1928 ständiger Hilfsrichter am OLG. Sie emigrierten nach Beurlaubung und Entlassung 1936 bzw. 1939. (Ebd.) zurück

13. Manfred Herzfeld war 1921 von Julius von der Wall als Sozius aufgenommen worden. (S. Obenaus in Streich [Hrsg.] 1996, S. 240) Er verließ Celle am 20. August 1935 "fluchtartig" und emigrierte nach Palästina. (Ebd., S. 254) Seine Zulassung wurde im August 1936 entzogen. (Dies. in Historisches Handbuch) zurück

14. S. Obenaus in Historisches Handbuch. zurück

15. Ebd. zurück

16. S. Obenaus in Streich (Hrsg.) 1996, S. 244 f. Julius von der Wall war Vorsteher bzw. Vertreter der jüdischen Gemeinde. Als Gemeindevorsteher, der er bis zum 2.12.1933 war, verkaufte er Gemeindeland, das für den Bau des Flugplatzes Wietzenbruch benötigt wurde, an die Stadt Celle. Nach Herzfelds Flucht war er bis zum 30.11.1938 der einzige zugelassene jüdische Anwalt. Julius und die Ehefrau Else von der Wall (geb. Lang) flohen im September 1938 nach Amsterdam. In der Pogromnacht wurden die Praxis wie auch die Wohnung der von der Walls völlig verwüstet. (StA Celle, 5 O 123, Bl. 2) Ihr Vermögen wurde vom Leiter der Celler Filiale der Deutschen Bank, der als "Treuhänder" eingesetzt worden war, ermittelt und bis zur Beschlagnahme zwangsverwaltet. 1943/44 erfolgte die Deportation aus dem Lager Westerbork. Das Ehepaar von der Wall wurde, nachdem ihm Vermögen wie auch Staatsbürgerschaft genommen worden war, deportiert und in Auschwitz ermordet. (S. Obenaus in Streich [Hrsg.] 1996, S. 233-259 sowie dies. in: Historisches Handbuch) Weiteres zu Julius und Else von der Wall sowie ihrer Tochter Eva in: S. Obenaus in Streich (Hrsg.) 1996, S. 227-260. zurück

17. Bertram 1992, S. 234. Weiterhin nennt Bertram den Kaufmann Adolf Unger, der in der Bergstraße eine Monatsgarderobenhandlung betrieben hatte. Dieser wanderte mit seiner fünfköpfigen Familie über Belgien nach Palästina aus. (Ebd.) Bei S. Obenaus findet sich der Hinweis auf zwei kleine Händler, die bis Juni 1933 aus Celle fortzogen. (S. Obenaus in Historisches Handbuch) zurück

18. Einschlägiges Standardwerk ist der von Joseph Walk herausgegebene Band: Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien - Inhalt und Bedeutung, Heidelberg / Karlsruhe 1981. zurück

19. Bertram 1992, S. 234. zurück

20. Ebd. zurück

21. Bertram 1992, S. 234 (Interview mit Kurt W. Roberg vom 11. Oktober 1988). zurück

22. Bertram 1992, S. 234. zurück

23. Ernst Meyer war durchgängig von 1924 - 1945 im Amt.
Seit April 1934 förderndes Mitglied der SS, wurde er am 1. Mai 1941 durch Verfügung Hitlers gnadenhalber Parteigenosse, nachdem Gauleiter Telschow Meyer gegenüber dem Obersten Parteigericht als tüchtigsten Oberbürgermeister seines Gaues empfohlen hatte. (Bertram 1992, S. 239, 255) Trotz seiner "Verstrickungen" - als Stichworte seien nur die "Arisierung" des Besitzes Robert Meyers sowie die Celler Menschenjagd vom 8. April 1945 erwähnt - ließen es sich die zuständigen Stellen und der Rat der Stadt Celle nicht nehmen, eine Straße nach ihm zu benennen. zurück

24. S. Obenaus in Historisches Handbuch.
Bei einer solchen Verkaufsfahrt wurde der Celler Kaufmann Julius Wexseler in Hankensbüttel und Eldingen angegriffen. Er erstattete Anzeige beim Eldinger Dorfgendarmen und wurde auf eine Zivilklage verwiesen. Im übrigen waren bereits 1934 an den Dorfeinfahrten im Landkreis Celle Schilder angebracht mit der Aufschrift "Juden unerwünscht". (Ebd.) Zu dem Angriff auf Julius Wexseler s.a. Obenaus (Hrsg.) 1985, S. 99. zurück

25. Stadt Celle (Hrsg.) 1974 (1. Aufl.), S. 132 f. zurück

26. In dem Schreiben des Pastor Voigt an den Kirchenvorstand vom 4.9. 1935 (StA Celle, 9/6 - Mappe mit Zeitungsausschnittsammlung "Geschichte der Juden in Celle" 1922 - 1997 laufend) findet sich u.a. folgende aufschlußreiche Passage: "6. Kein Mensch hat späterhin von der Taufe der drei Jüdinnen geredet, niemand daran Anstoß genommen - bis Herr Kanich meinen an ihn gerichteten Brief der Presse übergab und diese sich dann mit Vehemenz auf die 'Judentaufe in Celle' stürzte. Die Sache hängt so zusammen. / Edith Kohls fand - noch während der Zeit des Taufunterrichts - eine Stelle in der Speisewirtschaft des Herrn Kanich, Mühlenstraße. Ich freute mich für die Mutter darüber sehr, denn Mutter und Kinder sahen und sehen sehr schlecht aus und müssen sicherlich manchmal Not leiden. Als dann Edith Kohls am Sonntag, dem 7. Juli vormittags frei haben mußte, um getauft zu werden, erfuhr ich durch Frau Kohls, daß man Herrn Kanich die jüdische Herkunft ihrer Tochter verschwiegen habe. Ich tadelte sie deswegen ausdrücklich und nahm Veranlassung, selbst an Herrn Kanich den inzwischen veröffentlichten Brief zu schreiben. Herr Kanich hat dann Edith Kohls an jenem Vormittag beurlaubt. / 7. Als ich am 15. August d. J. von meinem Urlaub zurückkehrte, fand ich einen 'sehr eiligen, streng vertraulichen' Brief des Herrn Kanich vor, der mich bat, mich für ihn bei einem Handwerkermeister in meiner Gemeinde zu verwenden. Er habe dort Schulden und müsse zum 15. 8. einen Wechsel bezahlen. Das sei ihm nicht möglich, da wegen der Einstellung der Edith Kohls ihm etwa 20 Gäste fortgeblieben seien, er also schweren Schaden dadurch gehabt habe. Er habe Edith Kohls ausdrücklich einmal gefragt, ob sie Jüdin sei, habe aber eine verneinende Antwort bekommen. Erst durch meinen Brief sei er über die Wahrheit aufgeklärt worden. Ich möge also doch zu dem betr. Meister gehen und um Stundung der Schuld bitten. Ich habe das noch am selben Abend getan. [..] Wenige Tage später erhielt ich einen zweiten Brief von Herrn Kanich, in dem er mich bat, nochmals zu dem betr. Handwerksmeister zu gehen und außerdem mich auch bei der Bank für ihn zu verwenden. Dieser zweite Brief schien mir einen leisen Unterton der Art zu enthalten, als wolle Herr Kanich mich sozusagen unter einen gewissen Druck setzen und mich für den Schaden, den ihm die Einstellung der Edith Kohls zugefügt hatte, mit verantwortlich machen. Auch aus diesem Grunde lehnte ich es in einem kurzen, höflichen Schreiben ab, weiterhin in den Geldsachen des Herrn Kanich als Vermittler zu fungieren. / Ich hörte dann nichts mehr von Herrn Kanich - bis der Niedersachsenstürmer meinen ersten an Herrn Kanich veröffentlichten Brief veröffentlichte." (Ebd., S. 6/7) In derselben Mappe findet sich auch der von Voigt erwähnte Artikel "Judentaufe in Celle" vom 2.9.1935.
Zum Verhältnis Kirche - Nationalsozialismus in Celle siehe Bertram 1992, S. 298-320. zurück

27. Die drei Jüdinnen sind nach Westercelle umgesiedelt worden. Die Mutter und die jüngere Tochter wurden später zur Zwangsarbeit herangezogen. Ende 1939 zogen sie mit der Großmutter nach Hamburg; sie starben in Lodz und Auschwitz. (S. Obenaus in Historisches Handbuch) zurück

28. S. Obenaus in Historisches Handbuch. zurück

29. "Arisierungen" vor der Reichspogromnacht:
Das Etagengeschäft Siegfried Süsskinds in der Fritzenwiese 48 B wurde nach dessen Tod am 7.9.1935 nicht weiter geführt. Die Witwe Hulda Süßkind (geb. Graupe) lebte bis zum Mai 1940 in Celle und zog dann nach Berlin. Ihr gelang es nicht wie ihrem Sohn Werner nach Palästina auszuwandern. Am 14.9.1942 wurde sie mit dem zweiten großen Alterstransport nach Theresienstadt deportiert. Als Todestag gilt der 5.2.1943. (Jüdische Spuren im Celler Stadtbild, S. 42 f.)
Das Textilgeschäft Wexseler in der Hehlentorstraße 14 wurde ebenso aufgelöst. Julius Wexseler hatte die Räumlichkeiten seit 1910 von den Gebrüdern Freidberg gemietet (Bertram 1992, S. 240 und Jüdische Spuren im Celler Stadtbild, S. 44) Julius Wexseler blieb jedoch im Wandergewerbe tätig. Im Zuge der "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" vom 12.11.1938 wurde sein Gewerbe zum 1.1.1939 gänzlich eingestellt. Das verbliebene Warenlager wurde an den Reisenden Eggen verkauft. (Jüdische Spuren im Celler Stadtbild, S. 44)
Sein Manufaktur- und Modewarengeschäft in der Zöllnerstraße 35 löste Victor Roberg nach 1935 auf. Er verlegte es in die seine Wohnung in der Fritzenwiese 48 D, wo er zur Miete bei Siegfried bzw. Hulda Süsskind wohnte. (Jüdische Spuren im Celler Stadtbild, S. 35)
Das Schuhwarenhaus Löwenstein in der Zöllnerstraße 5 verkauften die Vater Jakob und Sohn Erich Löwenstein vermutlich im September 1938 an den Kaufmann August Rohde. Während Erich Löwenstein, seine Gattin Lieselotte und der Sohn Hans-Werner am 10.10.1938 nach Argentinien fliehen konnten, starb Jakob Löwenstein Ende 1940 in Liebenau, vermutlich im Arbeitslager der Munitionsfabrik. Lilli Löwenstein flüchtete nach dem Tod ihres Gatten ebenfalls nach Argentinien. (Jüdische Spuren im Celler Stadtbild, S. 4)
Paul Schang erwähnte eine Knopf- und Schnallenfabrik (Celler Presswerke, Kunsthornfabrik; Kronestrasse Nr.14/15): "Als der Inhaber Erich Freidberg Celle verläßt, verkauft er für einen 'Spottpreis' an den Betriebsleiter, der Parteigenosse und SA-Mitglied ist." (Reimer Bahr, Jörg Besser, Klaas Metselaar: Alltag im Nationalsozialismus vom Ende der Weimarer Republik bis zum 2. Weltkrieg, Beitrag zum Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte, Celle 1981, S. 26)
Die Gewerbesteuerliste 1934 - 1939 (StA Celle 25 H 6a) führt neben den Genannten weiterhin Wilhelm und Dora Goslar (laufende Nummer 536, 537), abgemeldet seit dem 27.12.1935, auf.
Von der "Arisierung" des Freidbergschen Eigentums profitierte aber auch die Stadt Celle: "Auf Grund der damaligen politischen Verhältnisse verkaufte die Witwe Ida Freidberg am 14. November 1936 das ihr gehörende Kaufhaus (jetzige Corves-Haus) an die Firma Gödecke und Mittelmann, seinerzeitige Inhaber: Friedrich Flentje und August Beck [...] Dieses [..] Grundstück erwarb die Stadt Celle am 1. Juli 1937 [...] / Das nebenan gelegene Grundstück - Neue Straße 2 - [..] kaufte die Stadt am 8. Oktober 1937 von Frau Freidberg direkt [..] / Weiter erstand die Stadt das Haus Hehlentorstraße 14 am 19. Dezember 1938 [..] ebenfalls von Frau Freidberg direkt." (Sechster Verwaltungsbericht der Stadt Celle für die Jahre 1926 - 1955, Celle 1964, S. 78) Ida Freidberg konnte in die USA fliehen. (Jüdische Spuren im Celler Stadtbild, S. 21) zurück

30. Bertram 1992, S. 240 (Interview mit Kurt W. Roberg vom 11. Oktober 1988). zurück

31. Der Text der "Rasse"-Gesetze findet sich unter anderem bei Walk (Hrsg.) 1981, S. 127. zurück

32. Stuckart / Hans Globke: Kommentare zur deutschen Rassegesetzgebung, zit. n. Elisabeth Dickmann: Die Reichskristallnacht, Bremen 1978, S. 18. Der in in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen verurteilte Staatssekretär im Reichsministerium des Innern Stuckart war der Vorgesetzte Globkes. Er nahm teil an der "Wannseekonferenz" in Berlin am 20.1.1942 und gilt als Initiator, Autor und Kommentator der "Judengesetze". Zu Hans-Maria Globke finden sich im Braunbuch unter anderem folgende Informationen:
"v o r 1 9 4 5: Ministerialrat im Reichsinnenministerium, u.a. verantwortlich für Staatsangehörigkeitsfragen und Fragen der besetzten Westgebiete; durch Ausarbeitung von Diktaturgesetzen an der Liquidierung der Weimarer Republik beteiligt; Mitautor der Rassengesetze, schuf damit die juristischen Grundlagen für die Vernichtung ganzer Volksteile; aktiv an der 'Endlösung der Judenfrage' beteiligt
n a c h 1 9 4 5: Bis Juli 1963 als Staatssekretär im Bundeskanzleramt mächtigster Beamter des Bonner Staates; 1962 vom Obersten Gericht der DDR zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt; auf Grund des vorgelegten Belastungsmaterials mußte er als Staatssekretär abberufen werden". (Braunbuch - Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik, herausgegeben vom Nationalrat der Nationalen Front des Demokratischen Deutschland - Dokumentationszentrum der Staatlichen Archivverwaltung der DDR, Berlin 1965, 2. Auflage, S. 326.; zu Stuckart: Ebd. S. 24, 344 sowie Tafel 48) zurück

33. Bertram 1992, S. 241 f. zurück

34. Köppen in Holtfort u.a. (Hrsg.) 1982, S. 100. zurück

35. Reinhard Rürup: Das Ende der Emanzipation: Die antijüdische Politik in Deutschland von der "Machtergreifung" bis zum Zweiten Weltkrieg, in: Arnold Paucker (Hrsg.): Die Juden im nationalsozialistischen Deutschland - The Jews in Nazi Germany 1933-1943, Tübingen 1986, S. 107. zurück

36. Festschrift zur Wiederherstellung der Synagoge, hrsg. von der Stadt Celle 1974 (1. Aufl.), S. 14. zurück

37. StA Celle 1D Nr.23a, Bl. 108-112. zurück

38. Eine zweite Veröffentlichung, dieses Mal ohne Zwischenüberschriften, erlebte der Aufsatz 1974 in der Erstauflage der Festschrift zur Wiederherstellung der Synagoge, hrsg. von der Stadt Celle. "Es kennzeichnet die Haltung der Celler Bevölkerung in der Zeit nach 1933, daß eine solche streng an die Akten des Stadtarchivs sich haltende, gründliche und objektive Arbeit damals geschrieben werden, vor allem aber, daß sie in völlig unveränderter Form [unzutreffend, s.o.] in einer Tageszeitung erscheinen konnte", heißt es kommentierend in dieser Version der Festschrift. (Stadt Celle [Hrsg.] 1974 [1. Aufl.], S. 16) Es dürfte wohl eher das historische Bewußtsein der zuständigen Stellen der Stadt Celle in der Zeit nach 1945 dokumentieren, diesen Aufsatz ausgerechnet in der Festschrift abzudrucken. Offensichtlich ist auf diesen Umstand hingewiesen worden, denn in der Neuauflage der Festschrift 1984 taucht der Beitrag nicht mehr auf, wenn auch ohne jegliche Erwähnung dieser Änderung.
Diskussionswürdig erscheint die Auffassung Streichs zu diesem Aspekt Celler "Vergangenheitsbewältigung": "Sein [von Boehns] Aufsatz, [...] der aufgrund einiger zeitbedingter Formulierungen auf Kritik gestoßen war, obwohl man seinem Autor keinesfalls eine Nähe zum NS-Regime unterstellen kann, fehlt in der Neuaufl. der FS von 1984." (Streich [Hrsg.] 1996, S. 12) Der Euphemismus der "zeitbedingten Formulierungen" legt den fragwürdigen Schluss nahe, der antisemitische Gehalt des Aufsatzes liesse sich auf Formulierungsfragen reduzieren. zurück

39. Dieser Absatz: Trude Maurer: Abschiebung und Attentat. Die Ausweisung der polnischen Juden und der Vorwand für die "Kristallnacht", in: Walter H. Pehle (Hrsg.): Der Judenpogrom 1938. Von der "Reichskristallnacht" zum Völkermord, Frankfurt a.M. 1988, S. 52-73 sowie Avraham Barkai in Michael Meyer (Hrsg.) 1997, S. 214 f. zurück

40. "Ganz plötzlich mußte er seine Kinder aus der Schule holen, kaum Zeit zum Kofferpacken. Ohne Geld packte man ihn in einen Polizeiwagen [...]" schrieb Karl Dürkefälden in sein Tagebuch. (Obenaus [Hrsg.] 1985, S. 99 f.) zurück

41. Ebd.
Nach seiner Rückkehr war das Geschäft des Alteisenhändlers Mendel Schul versiegelt, aber er soll weiterhin - als Vermittler - im Schrothandel tätig gewesen sein, schrieb Karl Dürkefälden in sein Tagebuch. Anfang 1939 lebte die Familie Schul "Im Kreise 24", dem Celler "Judenhaus". Der 1888 geborene Mendel Schul muß später unter die Anordnung des Chefs der Sicherheitspolizei vom 7. September 1939 gefallen sein ("Inschutzhaftnahme polnischer Juden"), die verfügte, dass alle männlichen Juden polnischer Staatsangehörigkeit zu verhaften seien. Mendel Schul kam 1942 im KZ um; die Kinder Adolf und Regina hatten schon im Januar und Juli 1939 Celle verlassen und emigrierten nach England, seine Frau Berta zog am 31.7.1940 nach Hannover und ist später, wie auch ihr Gatte, deportiert und ermordet worden. (Stadt Celle [Hrsg.] 1974 [1. Aufl.], S. 132; Walk [Hrsg.] 1981, S. 304.; Obenaus [Hrsg.] 1985, S. 100.; S. Obenaus in Historisches Handbuch) zurück

42. Maurer in Pehle (Hrsg.) 1988, S. 70. Herschel Grynszpan gab bei seiner Festnahme als Motiv für die Schüsse die Deportation seiner Familie nach Polen an. (Ebd.) zurück

43. Cellesche Zeitung vom 8.11. 1938. zurück

44. Bertram 1992, S. 230. Wilhelm Heinichen war von 1919 bis 1945 Landrat. Nach kurzer Internierung in Vilvorde/Brüssel war er von 1952 bis 1964 Ratsherr für die Deutsche Partei (DP) und Oberbürgermeister der Stadt Celle. (RWLE Möller: Celle-Lexikon. Von Abbensen bis Zwische, Hildesheim 1987, S. 92) zurück

45. Bertram 1992, S. 230. (Kreisarchiv Celle, Fach 32, Nr. 7) zurück

46. CZ und VB, jeweils 9.11.1938. zurück

47. CZ vom 9.11.1938. zurück

48. Einer dieser "Blutzeugen" war der in Celle geborene Claus von Pape. (Bertram 1992, S. 242) zurück

49. Bertram 1992, S. 242.
Auch andernorts wurde der "Blutzeugen" gedacht, etwa in Garßen, wo der Rechtsanwalt und SA-Obertruppführer Hans-Jürgen Frisius sen. auf einer Feierstunde SA gesprochen hatte. Anschließend hatte sich Frisius im Lokal Aller-Club in Celle mit den Männern seines SA-Sturmes getroffen. (Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover: Nds. 171 Lüneburg [Entnazifizierungsakte Dr. Kurt Blanke], Bl. 35-37 [Urteil des Gaugerichts Ost-Hannover vom 27. Januar 1939]) zurück

50. Nds. HstA Hannover: Nds. 171 Lüneburg (Entnazifizierungsakte Dr. Kurt Blanke), Bl. 35-37 sowie Bl. 21-25 (Urteil des Obersten Parteigerichts der NSDAP in München vom 21. Februar 1939). zurück

51. Bertram 1992, S. 243 (Interview mit Franziska Plötzke, 23.11.1988). zurück

52. Gustav Krohne, siehe Abschnitt "Zivilcourage". zurück

53. Bertram 1992, S. 243. zurück

54. Nds. HStA Hannover: Nds. 171 Lüneburg (Entnazifizierungsakte Dr. Kurt Blanke), Bl. 21-25.
Bei Ulrich Hamann: Das Oberlandesgericht Celle im Dritten Reich - Justizverwaltung und Personalwesen, in: Oberlandesgericht Celle: Festschrift zum 275jährigen Bestehen des Oberlandesgerichtes Celle, Celle 1986, ist auf S. 193 nachzulesen, daß Blanke am Telefon keine Einzelheiten genannt wurden. Auch in der Entnazifizierungsakte findet sich diese Aussage Blankes (z.B. Bl. 6 vom 30.11.1945) - allerdings ist diese Behauptung zumindest kritisch zu hinterfragen. Dasselbe gilt für die Angabe Blankes, er sei zu dem Platz "Im Kreise" gefahren "in der Annahme, daß dort wieder einmal eine Bücherverbrennung oder ähnliches beabsichtigt sei" und die Darstellung, daß Blankes Einsatz für beendet erklärt wurde, nachdem er an der Synagoge angekommen und sein Wagen entladen worden war und Blanke es erst vor seiner Rückfahrt mitbekommen habe, daß die Synagoge angezündet werden sollte. (Hamann 1986, S. 193) In der Entnazifizierungsakte Blankes heißt es hierzu: "An diese [die wartenden SA-Leute] wurden die Fackeln verteilt. Ich folgte ihnen mit meinem Wagen und stellte fest, dass die Synagoge, deren Lage mir bis dahin nicht bekannt war, aufbrachen und in Brand setzten. Allerdings wegen der Feuergefahr für die benachbarten Häuser bald wieder löschten. Auf der Rückfahrt nach Hause [...]" (Nds. HStA Hannover: Nds. 171 Lüneburg [Entnazifizierungsakte Dr. Kurt Blanke], Bl. 8 [Erklärung Blankes vom 20.10.1945]). Bei Bertram, der Hamann zitiert, fehlt interessanterweise der Name des Fahrers. Vgl. auch den Abschnitt "Zivilcourage". zurück

55. Nds. HStA Hannover: Nds. 171 Lüneburg (Entnazifizierungsakte Dr. Kurt Blanke), Bl. 8; siehe vorige Anm. zurück

56. Obenaus (Hrsg.) 1985, S. 86.
"Dem Verfahren [..] liegt folgender vom Gaugericht einwandfrei festgestellter Sachverhaltzugrunde:
In der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 wurden im Zusammenhang mit den im Reich durchgeführten Aktionen auch die Geschäfte der in Celle wohnhaften Juden zerstört und die dort befindliche Synagoge in Brand gesteckt." (Entnazifizierungsakte Blanke, Bl. 21-25 [Urteil des Obersten Parteigerichts der NSDAP in München vom 21. Februar 1939])
Zum Verhalten der Feuerwehr bzw. der SA sowie der Rolle Krohnes siehe Abschnitt "Zivilcourage".
Zuletzt brachte Kurt Blanke die Variante ins Gespräch, nach der ausgerechnet der SA-Schläger Heinrich Giemenz den Brand verhindert hätte. (CZ vom 7.1.1995. Zum Blanke-Interview in der CZ siehe auch den Abschnitt "Zivilcourage".) zurück

57. Ein entsprechender um 1.20 Uhr reichsweit erteilter Befehl des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD), Reinhard Heydrich, sah vor, daß Brandstiftungen nur vorzunehmen seien, sofern sie keine Gefährdung "deutschen Lebens" oder Eigentums bedeuteten. (Siehe hier)
Dies war aber in Celle der Fall. Die Synagoge war integriert in eine Häuserzeile und in ihrer unmittelbaren Nähe befand sich die Lederwarenfabrik Kluge. zurück

58. Bertram 1992, S. 243. Zur Zerstörung der Synagoge und der Ausstattung des Toraschreins siehe auch Sabine Glatter / Andrea Jensen / Katrin Keßler / Ulrich Knufinke: Die Bauwerke und Einrichtungen der jüdischen Gemeinde in Celle. Synagoge - Mikwe - Friedhof, Bielefeld 1997 (Hrsg.: Brigitte Streich), S. 20, 41 ff. zurück

59. S. Obenaus in Historisches Handbuch.
In einem Schreiben des Celler Oberstadtdirektors Hellmut Krohn bzw. des "i.A." unterzeichnenden Stadtbürodirektors Ferdinand Ostwald an den Regierungspräsidenten in Lüneburg vom 6.11.1951 heißt es: "Betr.: Nachforschungen nach dem Verbleib beschlagnahmten jüdischen Kulturgutes [..]: Die von uns angestellten Ermittlungen und Nachforschungen nach dem Verbleib beschlagnahmten jüdischen Kulturgutes haben ergeben, daß derartige Gegenstände nicht vorhanden sind. [...] Dem Museum wurde im Jahre 1946 amtsgerichtlich ein Nachlaß überlassen, der ein hebräisches Pergament enthält. Die Herkunft des Stückes ist im Museum unbekannt." (StA Celle 1 D 23 a, Bl. 219)
Ähnlich lautet ein Schreiben des Stadtbaurates Theodor Wilkens - von 1934 bis 1951 Stadtbaumeister bzw. Stadtbaurat - an das Stadthauptamt am 18. Oktober 1951 aus demselben Anlaß. Es ist auch über die "Beantwortung" der Frage nach dem Verbleib "jüdischen Kulturgutes" hinaus aussagekräftg: "[..] Es ist aber doch wohl mehr wie recht und billig, daß die jüdische Gemeinde evtl. aufgefordert wird, zu melden, was fehlt, damit wir dann, soweit es sich um Bausachen handelt, der Verfügung nachkommen können. Wenn die jüdische Gemeinde selbst keine Schritte unternimmt, würden wir sogar abraten, etwas einzuleiten, dessen Ende gar nicht abzusehen ist. Die jüdische Gemeinde hätte in den langen Jahren von 1945 schon Gelegenheit genug gehabt, Ansprüche geltend zu machen.
Aus Erfahrung heraus wissen wir auch, daß hier in Celle an der jüdischen Kirche nichts passiert ist und das, was am Gebäude seinerzeit beschädigt worden ist, wieder instandgesetzt wurde. Bereits seit 1945 wird die Kirche wieder für Gottesdienste benutzt." (StA Celle 1 D 23 a, Bl. 222) zurück

60. Brief Siegfried Wolffs an Dr. Rosenkranz v. 29.10.1973, zit.n. S. Obenaus in Streich (Hrsg.) 1996, S. 253, Anm. 88. (Bezüglich des Archivmaterials siehe S. 16 f.) zurück

61. S. Obenaus in Historisches Handbuch. zurück

62. Ebd. zurück

63. Zit. n. "Reichskristallnacht" in Hannover. Begleitpublikation zur Ausstellung in Hannover mit Beiträgen von Marlis Buchholz, Klaus Mlynek, Herbert Obenaus, Waldemar R. Röhrbein, Friedrich Rogge, Helmut Zimmermann. Hannover 1978, S. 106 f. zurück

64. StA Celle, 1 D 23a, Bl. 78. zurück

65. Das Geschäft leitete, nach dem plötzlichen Tod ihres Gatten Heinrich am 29.10.1935 in Hannover, die Witwe Bella Hellmann (geb. Nass) bis zum Zwangsverkauf an Karl Fess am 29.11.1938. Der Verkauf mußte schließlich durch einen Bevollmächtigten abgewickelt werden. Am 3.12.1938 hatte Hella Bellmann Theodor Braunschweiger geheiratet, dem die Flucht nach Shanghai bereits am 20.12.1938 gelang. Bella Hellmann verzog am 23.12.1938 mit ihren Kindern Helene und Emil Jakob nach Hannover. Ende Februar 1939 flohen die drei ebenfalls nach Shanghai. (Jüdische Spuren im Celler Stadtbild, S. 22 f. sowie Zur Geschichte der Juden in Celle, S. 125) In Karl Dürkefäldens Aufzeichnungen findet sich zu diesem Geschäft folgende Eintragung: "Von Hellmann habe ich gar keine Beobachtungen." (Obenaus [Hrsg.] 1985, S. 98) zurück

66. Oskar Salomon schloss den Vertrag zum Verkauf seines Hauses in der Zöllnerstraße 35 im Februar 1939 ab. Ihm sowie seiner Frau gelang die Flucht aus Deutschland nicht mehr. Bis zum Juli 1942 mußten sie zwangsweise im Celler "Judenhaus" Im Kreise 24 wohnen, von wo aus sie am 10. Juli 1942 deportiert wurden. Beide starben in Auschwitz. (Jüdische Spuren im Celler Stadtbild, S. 41) Bei Dürkefälden heißt es: "Bei Salomon und Hasall schien das Geschäft schon schlecht zu gehen infolge der Propaganda. Es wurden auch keine Offerten in den Zeitungen aufgenommen." (Obenaus [Hrsg.] 1985, S. 98) zurück

67. Das Herrenmodehaus Hans Salomon, Poststraße 4, wurde am 10.11.1938 abgemeldet. (StA Celle, 25 H 6a) Der Besitzer Hans Salomon, Sohn von Oskar und Nanny Salomon, flüchtete mit seiner Frau Berta im Februar 1939 nach Shanghai. Im August 1940 erhielten sie die Erlaubnis zur Einreise in die USA. (Jüdische Spuren im Celler Stadtbild, S. 40 f.) zurück

68. Der Kaufmann Siegfried Wolff war als aktives Mitglied der jüdischen Gemeinde vom 2.12.1933 bis Mai 1939 deren Erster Vorsteher. Während der haftbedingten Abwesenheit ihres Gatten verkaufte Käthe Wolff das Grundstück Zöllnerstraße 44. Das Geschäft wurde ab dem 20.11.1938 eingestellt. (StA Celle, 25 H 6a) Zwar durften die Wolffs zunächst weiter im Ersten Stock des Hauses wohnen, jedoch mußten die am Haus während des Pogroms entstandenen Schäden auf eigene Kosten beseitigt werden. Auch konnten die Wolffs nicht frei über den Verkaufserlös verfügen und waren gezwungen, Sondersteuern zu entrichten. Das Ehepaar Wolff und der Sohn Herbert emigrierten - inzwischen nahezu mittellos - nach Panama und traf 1945 mit den Töchtern Gerda und Eva, die per Kindertransport nach England gebracht worden waren, zusammen. (Jüdische Spuren im Celler Stadtbild, S. 25 f.)
"Zu Wolff sind die Leute gern gegangen, haben bis zuletzt dort gekauft und bedauert, daß sie dorthin nicht mehr gehen konnten [..]", schrieb Dürkefälden. (Obenaus [Hrsg.] 1985, S. 98) zurück

69. Obenaus (Hrsg.) 1985, S. 85 f. zurück

70. Wilhelm Brese: Erlebnisse und Erkenntnisse des langjährigen Bundestagsabgeordneten Wilhelm Brese von der Kaiserzeit bis heute, Marwede 1976, S. 42. zurück

71. Bertram 1992, S. 244 (Interview mit Franziska Plötzke vom 23.11.1988). zurück

72. Bertram 1992, S. 244. (Siehe S. 16 f.) zurück

73. StA Celle, 5 O 123, Bl. 2. zurück

74. Obenaus (Hrsg.) 1985, S. 86. zurück

75. S. Obenaus in Historisches Handbuch. zurück

76. Obenaus (Hrsg.) 1985, S. 85 f. sowie Bahr u.a. 1981, S. 25. zurück

77. Bahr u.a. 1981, S. 25. zurück

78. Köppen in Holtfort u.a. (Hrsg.) 1982, S. 99 f. sowie Obenaus (Hrsg.) 1985, S. 86. zurück

79. Köppen in Holtfort u.a.(Hrsg.) 1982, S. 101. zurück

80. Bertram 1992, S. 244. Auch bei S. Obenaus in Historisches Handbuch findet sich keine Angabe zu stattgefundenen Plünderungen. In der Entnazifizierungsakte Blankes findet sich "Auf der Rückfahrt nach Hause stellte ich fest, dass auch mehrere jüdische Läden geplündert wurden." (Nds. HStA Hannover: Nds. 171 Lüneburg [Entnazifizierungsakte Dr. Kurt Blanke], Bl. 8) Allerdings wäre es auch denkbar, dass Blanke hier lediglich denn falschen Begriff wählte und "nur" die Zerstörung der Geschäfte meinte. zurück

81. Jüdische Spuren im Celler Stadtbild, S. 40. zurück

82. Brese 1976, S. 42. Auch Wilhelm Brese war zwischen 1933 und 1945 kein Oppositioneller, auch wenn sich der "langjährige Bundestagsabgeordnete" der CDU verständlicherweise - wie unterschwellig in diesem Zitat - gerne als solchen darstellt. Wie Kurt Blanke leugnete er in seinen Erlebnissen das Wissen der Bevölkerung um die Zustände im Lager Bergen-Belsen. Er äußerte anläßlich des Prozesses gegen den Lagerkommandanten Kramer und die Aufseherin Grese Verständnis für die Wachmannschaften von Bergen-Belsen, schließlich hätte "das wahnsinnige Führerkorps, das die Verlegung der Gefangenen aus dem Osten nach hier veranlaßte", die Schuld am Massensterben in Bergen-Belsen gehabt. Konsequenterweise setzte er sich im Bundestag für einen raschen "Schlußstrich" in Form einer Amnestie für NS-Täter ein. Schließlich war Brese, der nach 1933 scheinbar ohne weiteres Bürgermeister in Marwede bleiben konnte, nach eigenem Verständnis "von der Politik in der Hitlerzeit nicht belastet." (Brese 1976, S. 67-69) zurück

83. Siehe S. 16 f. zurück

84. Niemann arbeitete wie Dürkefälden in der Celler Maschinenfabrik. (Obenaus [Hrsg.] 1985, S. 85) zurück

85. Ein Geschäft Neumann in der Bergstraße gab es nicht. Bertram erwähnt die Möglichkeit, dass es sich um ein Missverständnis handelte und evtl. die Hellmannsche Manufakturwarenhandlung gemeint war, die in der Bergstrasse ein kleineres Ladenfenster hatte. (Bertram 1992, S. 244, Anm. 296) zurück

86. Obenaus (Hrsg.) 1985, S. 85 ff. zurück

87. CZ vom 10.11.1938. zurück

88. Schnellbrief des Chefs der Sicherheitspolizei, Reinhard Heydrich, an Hermann Göring vom 11. November 1938 mit dem ersten zusammenfassenden Bericht über den Verlauf des Pogroms, zit. n. Pätzold / Runge 1988, S. 136. zurück

89. Aus der Stenographische[n] Niederschrift eines Teils der Besprechung über die Judenfrage im R[eichs] L[uftfahrt]M[inisterium] am 12.11.1938 zit. n. Thalmann / Feinermann, S. 143. zurück

90. Ebd., S. 163. zurück

91. Ebd, S. 225. zurück

92. Obenaus 1985 (Hrsg.), S. 89. Der Inhalt des CB-Artikels war im wesentlichen identisch mit dem zitierten CZ-Artikel, in Dürkefäldens Nachlaß fand sich auf dem Artikel die Bemerkung: "Der Bevölkerung bemächtigte sich keine Erregung". (Ebd.) zurück

93. Bertram 1992, S. 245. Zitiert wird dort Bahr u.a., 1981, S. 26 sowie Obenaus 1985 (Hrsg.), S. 85 f. zurück

94. Bahr u.a. 1981, S. 26. zurück

95. Hans Hische / Werner Schmidt: Festschrift zum 100jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Celle 1864-1964, Celle 1964, S. 76. zurück

96. Sechster Verwaltungsbericht der Stadt Celle, Celle 1964, S. 112. zurück

97. Stadt Celle (Hrsg.) 1974, S.5 f. zurück

98. Hamann 1986, S. 193. Vgl. Anm. 54. zurück

99. Bertram 1992, S.243, Anmerkung 294. zurück

100. Obenaus (Hrsg.) 1985, S. 86 zurück

101. Bertram 1992, S.245. zurück

102. Hamann 1986, S. 195. zurück

103. Nds. HStA Hannover: Nds. 171 Lüneburg (Entnazifizierungsakte Dr. Kurt Blanke), Bl. 35-37, 21-25. "Was die parteigerichtliche Beurteilung des Verhaltens der Pgg. Frisius und Blanke angeht, so ist festzustellen, dass sie gegen ihre Pflichten als Parteigenossen nicht verstoßen haben. [...] Dass er [Frisius] unter normalen Umständen jederzeit bereit ist, den Anweisungen der Partei und seiner Vorgesetzten in der SA. nachzukommen, hat er während seiner Dienstzeit in der SA. seit seinem Eintritt am 10. Juli 1933 bewiesen. Wie sich aus seinen beigezogenen Personalakten der SA. ergibt, hat er seine Verpflichtungen in der SA. stets ordnungsgemäss erfüllt. Er wurde dieserhalb auch sehr bald bis zum Obertruppführer befördert und mit der Führung eines Sturmes beauftragt. / Auch der Pg. Blanke hat sich seit seinem Eintritt in die SA. am 9. Juli 1933 als zuverlässiger Parteigenosse und SA-Mann erwiesen. Er wurde in Anerkennung dieser Tatsache am 1. Mai 1938 als Adjutant in den Sturmbann II/7 berufen und bald zum Truppführer befördert. Hieraus ergibt sich, dass er stets den ihm gegebenen Befehlen nachgekommen ist." (Urteil des Obersten Parteigerichts der NSDAP in München vom 21. Februar 1939. [Ebd. Bl. 21-25.]) zurück

104. CZ 7.1.1995; Blanke durfte in der im Celler Raum auflagenstärksten Zeitung nicht nur über sich selbst die halbe Wahrheit verschweigen, sondern auch "ergänzen", dass die breite Öffentlichkeit vom "Lager Belsen" nichts gewußt habe, ebensowenig von Transporten mit KZ-Häftlingen - eine mutmaßlich sogar wider besseres Wissen ausgesprochene und verbreitete unwahre Aussage. Auch den Hergang der zahlreiche Todesopfer fordernden Hetzjagd auf KZ-Häftlinge am 8.4.1945 in Celle, bei dem sich - anders als auf dem entsprechenden Mahnmal in der Trift geschrieben steht - sehr wohl auch Zivilisten beteiligten, konnte sich Blanke "nicht denken". Schließlich war er seinerzeit "von Celle abwesend" und hatte deshalb "nichts davon gehört". zurück

105. Ebenda; diese Äußerung entsprach nicht den historischen Tatsachen: Blanke bat erst am 14.11.1938 um Entlassung aus der SA. (Nds. HStA Hannover: Nds. 171 Lüneburg [Entnazifizierungsakte Dr. Kurt Blanke], Bl. 35-37, 21-25.) zurück

106. Möller 1987, S. 20. zurück

107. Nds. HStA Hannover: Nds. 171 Lüneburg (Entnazifizierungsakte Dr. Kurt Blanke), Bl. 8. Vgl. Abschnitt "Das Pogrom", Anm. 54. zurück

108. Nds. HStA Hannover: Nds.171 Lüneburg (Entnazifizierungsakte Dr. Kurt Blanke), Bl. 35-37. zurück

109. Im "Fragebogen [der] Military Government of Germany" (Blatt 24[unleserlich], 12 Seiten), von Blanke unterzeichnet am 22.8.1946, gibt er unter "D. Nennung, in zeitlicher Reihenfolge, aller Beschäftigungen und Anstellungen, ebenso aller Militärdienstleistungen, seit dem 1. Januar 1931" folgendes an: "[von - bis?] 15. Sept. 40 - 18.8. 44 / [Militäranschrift?] Militärbefehlshaber in Frankreich [..] [Stellung oder Dienstgrad?] Militärverwaltungsoberrat / [Art der Tätigkeit und Verantwortungsbereich] juristischer Berater der Wirtschaftsabtg. des Militärbefehlshaber in Frankreich, Paris" sowie: "[von - bis?] 18.8. - Ende Sept. [44] / [Militäranschrift?] Militärbefehlshaber in Frankreich] / [..] / [Stellung oder Dienstgrad?] Militärverwaltungsoberrat / [Art der Tätigkeit und Verantwortungsbereich] juristischer Berater der Wirtschaftsabtg. des Militärbefehlshaber in Nancy, St. Diè") (Nds. HStA Hannover: Nds.171 Lüneburg [Entnazifizierungsakte Dr. Kurt Blanke]). Distanzierungsversuche von Blanke zu dieser "beratenden Tätigkeit" finden sich nicht - wenn es sie denn jemals gab. In einem Schreiben Blankes an den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Celle vom 21. Januar 1946 findet sich lediglich die Formulierung "Ich nehme nicht an, dass Erfüllung der militärischen Pflichten als aktiver Nationalsozialismus aufgefasst wird." (Ebd., Bl. 43)
Robert M. W. Kempner findet deutliche Worte für Menschen wie Blanke: "Sie glaubten, keine Raubmörder zu sein, wenn sie ihren Verbrechen gegen die jüdischen Bürger 'gesetzliche' Mäntelchen umhängten und jede Missetat an Juden in die Form von Verordnungen, Erlassen, Verfügungen usw. verpackten. Die Verfasser all dieser Bestimmungen hatten einen Horror davor, etwa als Kriminelle oder Mafioten erkannt zu werden. Von Vernichtungseinheiten in der Gestapo, in der SS und in den Gaskammern versuchten sie sich abzusetzen. [...] 'Mit solchen Leuten [..] hatten wir nichts zu tun', erklärten in den Nürnberger Prozessen mit eiserner Stirn Minister und Staatssekretäre als Angeklagte oder Zeugen, obwohl sie und die ihnen unterstellten Ministerien die Freibriefe für die Ausplünderung und Vernichtung der Juden geschaffen hatten." (Walk [Hrsg.] 1981, S. XIII) "Durch die enge Zusammenarbeit der politischen und der Wirtschaftsinstanzen muß die Endlösung als Raubmord charakterisiert werden. Die Nachkriegsjustiz hat sich mit den Technikern der Endlösungsmaschinerie, euphemistisch Schreibtischtäter genannt, leider viel zu wenig beschäftigt." (Ebd., S. XV)
Robert M. W. Kempner wurde am 17.10.1899 in Freiburg i. Br. geboren. Nach dem Studium von Rechts- und Staatswissenschaften in Berlin, Freiburg und Pennsylvania begann er 1926 seine berufliche Laufbahn als Gerichtsassesor in Berlin. Nachdem er dort bei Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht gearbeitet hatte, wurde er bis 1933 als Justitiar der Polizeiabteilung im Preußischen Innenministerium tätig. 1931 stellte er einen Antrag auf Verbot der NSDAP und Strafverfolgung Hitlers. Nach seiner Auswanderung kehrte er 1945 nach Deutschland zurück als Mitglied des Stabes der US-Anklagebehörde in Nürnberg und stellv. US-Hauptankläger bei den Nürnberger Prozessen. (Ebd., S. 426) zurück

110. Siehe S. 16 f. zurück

111. Bertram 1992, S. 245 (Interview mit Kurt Roberg vom 11.10.1988, s. Anm. 308) Kurt Roberg wurde nicht wie sein Vater verhaftet, da er an diesem Tag einfach in die Schule ging. (Ebd.) Robert Meyer entging ebenfalls der Verhaftung, da er sich zu dieser Zeit vermutlich in Hamburg aufhielt. (S. Obenaus in Streich [Hrsg.] 1996, S. 192) zurück

112. Bertram 1992, S. 245. zurück

113. StA Celle 1 D 23a, Bl. 78. zurück

114. CZ vom 11.11.1938. zurück

115. Walk (Hrsg.) 1981, S. 254. zurück

116. StA Celle, 1 D 23 a, Bl. 89. Die erwähnte Schuhmacherei des Fischel Gezelewitsch wurde am 31.12.1938 abgemeldet. (StA Celle, 25 H 6a) zurück

117. Siehe Anm. 65 zu Hellmann und 68 zu Wolff. zurück

118. Vgl. Anm. 29. Die "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" zwang die seit 1929 in Hannover lebende Witwe Paula Ems (geb. Rosenthal) zum Verkauf ihrer Häuser Am Markt 2 und Schuhstraße 53 an den Kaufmann August Tappe. Paula Ems wurde am 23. Juli 1942 nach Theresienstadt deportiert, wo sie vermutlich ums Leben kam. (Jüdische Spuren im Celler Stadtbild, S. 16) zurück

119. S. Obenaus in Historisches Handbuch. Im Falle Robert Meyers hatte das städtische Kaufinteresse zur Folge, dass der Eigentümer Deutschland nicht mehr rechtzeitig verlassen konnte. (S. Obenaus in Streich [Hrsg.] 1996, S. 193-203) zurück

120. StA Celle 1 D 23a, Bl. 95. zurück

121. Bertram 1992, S. 246 (Interview mit Berta Lea Salomon vom 30.6.1988 und mit Kurt Roberg vom 11.10.1988) sowie ebd., S. 282 (Mitteilung von Grete Mannheim [geb. Salomon] vom 4.10.1984). zurück

122. CZ vom 9.12.1938zurück

123. Bertram 1992, S. 246. zurück

124. Glatter u.a. 1997, S. 20. zurück

125. Bertram 1992, S. 277. (StA Celle, 1D 23 a, B. 167, 224) zurück

126. StA Celle, 1 D 23a, Bl. 224, S. 2. "Dabei war den Verantwortlichen klar, daß dieses nur eine Zwischenstation darstellte, wie aus einer Notiz von Anfang 1941 hervor geht, die sich in den Akten der Stadtverwaltung findet: 'Sobald die Juden weg sind, kann die Stadt das Grundstück übernehmen.'" (Bertram 1992, S. 277. [StA Celle, 1 D 23a, Bl. 167]) Die damaligen Planungen sahen den anschließenden Abriß der Synagoge vor. (Glatter u.a. 1997, S. 20. [StA Celle, 1 D 23a, Bl. 215]) Die Häuser sollten zu Feuerwehrunterkünften ausgebaut werden. (S. Obenaus in Historisches Handbuch) zurück

127. CZ vom 21.8.1941. zurück

128. Bertram 1992, S. 280.
Die zwölfköpfige Familie Feingersch aus Oldau (Bertram 1992, S. 242) war bereits Anfang 1938 Im Kreise 23 einquartiert worden. (S. Obenaus in Historisches Handbuch)
Auch das Ehepaar Salomon wurde aus dem Celler "Judenhaus" deportiert, siehe Anm. 66.
Ebenfalls im März 1943 wurde die 61jährige Jenny Schlüsselburg aus Celle deportiert. (S. Obenaus in Streich 1996 [Hrsg.], S. 202 ) Sie starb in Auschwitz. (Bertram 1992, S. 281)
Der Knochen- und Lumpenhändler Henry Salomon (Maschplatz 3; Sein Geschäft wurde ab dem 1.1.1939 eingestellt. [StA Celle 25 H 6a]), wurde im März 1943 aus Celle deportiert und ist im Konzentrationslager Theresienstadt umgekommen. (Institut Theresienstädter Initiative 2000) Auch das Schicksal des Rentners Adolf Joseph, der angeblich am 29.1.1942 in Celle starb, dort aber nur bis zum 15.10.1941 gemeldet war, bleibt unklar. (Bertram 1992, S. 280)
Zum Schicksal anderer Celler JüdInnen siehe die Anmerkungen 27 (Elsa und Lieselotte Kohls), 29 (Hulda Süsskind), 41 (Mendel und Berta Schul) zurück

129. S. Obenaus in Historisches Handbuch. Robert Meyer starb in Auschwitz (S. Obenaus in Streich 1996 [Hrsg.], S. 203), Lydia Dawosky starb wahrscheinlich in Neuengamme. (Bertram 1992, S. 281) zurück

130. S. Obenaus in Streich 1996 (Hrsg.), S. 202. Julius Wexseler hatte bis dahin Zwangsarbeit in der Bettgestellfirma Altona-Celle geleistet. (S. Obenaus in Historisches Handbuch) Am 2.12.1944 wurde er nach Sachsenhausen überstellt. Im Mai 1945 wurde er für tot erklärt. Anna Wexseler kam nach Ravensbrück, wo sie am 6. Februar 1945 starb. (Bertram 1992, S. 282) zurück

131. "Nicht nur die Nationalsozialisten, sondern auch die Deutschnationalen und der Stahlhelm sowie große Teile des national-konservativen Beamtentums und der Kirchen waren von der Existenz einer - antisemitisch definierten - 'Judenfrage'- und der Notwendigkeit einer 'Lösung' dieser Frage überzeugt. Die Selbstverständlichkeit, mit der die Entrechtung und soziale Ausgrenzung der Juden im Lager der nicht-nationalsozialistischen politischen Rechten nicht nur hingenommen, sondern unterstützt und vorangetrieben wurde, ist angesichts der Distanzierung von gewalttätigen 'Exzessen' gegen die Juden und des späteren Entsetzens über den Völkermord bis heute allzuwenig beachtet worden." Rürup in Paucker (Hrsg.) 1986, S. 100 f. zurück

132. Z.B. Brese 1976, S.42, zur Reichspogromnacht: "[...] Kristallnacht, in der in ganz Deutschland jüdisches Eigentum vernichtet wurde." oder Blanke in seinem Schreiben vom 8.12.1938 (Nds. HStA Hannover: Nds.171 Lüneburg [Entnazifizierungsakte Dr. Kurt Blanke], Bl. 35-37) Vgl. Daniel Jonah Goldhagen: Hitlers willige Vollstrecker. Ganz gewöhnliche Deutsche und der Holocaust, Berlin 1996, S. 131: "Und schließlich war da die sinnlose Vernichtung so vieler Sachwerte, die zahlreiche Deutsche abstieß. Selbst wenn sie es richtig fanden, daß die Juden [...]" Selbst Göring äußerte sich dementsprechend: "Mir wäre es lieber gewesen, ihr hättet 200 Juden erschlagen und hättet nicht solche Werte vernichtet." Aus der Stenographische[n] Niederschrift eines Teils der Besprechung über die Judenfrage im R[eichs]L[uftfahrt]M[inisterium] am 12.11.1938 zit. n. Thalmann / Feinermann, S. 143. zurück

133. Blanke in der CZ vom 7.1.1995 über das "Nichtgewußthaben" der ansässigen Bevölkerung von der Existenz des KZ Bergen-Belsen. zurück

134. CZ vom 7.1.1995: zu Blankes SA-Austritt; Stadt Celle (Hrsg.) 1974: zu Gustav Krohne. zurück

135. CZ vom 7.1.1995: Blankes Tätigkeit 1941-1944; Stadt Celle (Hrsg.) 1974: Krohnes Stellung in der Partei. zurück

136. Z.B. Vogel in Pröve u.a. 1959. zurück

137. Eine der wenigen Ausnahmen, die bezeichnenderweise nicht von "offizieller Seite" zu verantworten ist, stellt der Antifaschistische Stadtplan von RWLE Möller und Reinhard Rohde, Celle 1995 (Neuauflage) dar, in dem lokalhistorisch bedeutsame Stätten und Ereignisse der Zeit von 1933 bis 1945 sowie entsprechende Quellen dargestellt werden. zurück

138. Stadt Celle (Hrsg.) 1974 (1.Auflage), S. 9-16. zurück

139. Celler Markt vom 9.5.1985. Dieser Artikel findet sich u.a. in StA Celle: 9/6 (Mappe mit Zeitungsausschnittsammlung Geschichte der Juden in Celle 1922 - 1997). Nicht zu vergessen sind in diesem Zusammenhang Äußerungen von Lokalpolitikern aus der jüngsten Vergangenheit. Mit haltlosen - durchaus an antisemitische "Argumentations"muster erinnernden - Behauptungen, kurdische SozialhifeempfängerInnen würden im Landkreis Celle zwecks Geldwäsche Immobilien aufkaufen und dem sinngemäßen Aufruf zum Boykott kurdischer Waren haben diese auf ihre Weise historisches Bewußtsein demonstriert. zurück

Literatur
  • Antifaschistischer Stadtplan Celle 1933 - 1945, hrsg. von Möller, RWLE / Rohde, Reinhard, Celle 1995 (1. Auflage 1988)
  • Bahr, Reimer / Besser, Jörg / Metselaar, Klaas: Beitrag zum Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte: "Alltag im Nationalsozialismus vom Ende der Weimarer Republik bis zum 2.Weltkrieg", Celle, Januar 1981
  • Barkai, Avraham: Etappen der Ausgrenzung und Verfolgung bis 1939, in: Meyer, Michael A. (Hrsg.): Deutsch-jüdische Geschichte in der Neuzeit, Bd. 4: Aufbruch und Zerstörung 1918-1945, München 1997, S. 193-224
  • Bertram, Mijndert: Celle - Eine deutsche Stadt vom Kaiserreich zur Bundesrepublik. 1. Band: Das Zeitalter der Weltkriege, Celle 1992 (Hrsg.: Stadt Celle)
  • Braunbuch - Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik, hrsg. vom Nationalrat der Nationalen Front des Demokratischen Deutschland - Dokumentationszentrum der Staatlichen Archivverwaltung der DDR, Berlin 1965 (2. Aufl.)
  • Brese, Wilhelm: Erlebnisse und Erkenntnisse des langjährigen Bundestagsabgeordneten Wilhelm Brese von der Kaiserzeit bis heute, Marwede 1976
  • Dickmann, Elisabeth: Die Reichskristallnacht, Bremen 1978
  • Döscher, Hans-Jürgen: "Reichskristallnacht". Die Novemberpogrome 1938, Frankfurt a.M. / Berlin 1988
  • Zur Geschichte der Juden in Celle. Festschrift zur Wiederherstellung der Synagoge, hrsg. von der Stadt Celle, Celle 1974. Von dieser Schrift existieren verschiedene Auflagen, siehe Anm. 38.
  • Glatter, Sabine / Jensen, Andrea / Keßler, Katrin / Knufinke, Ulrich: Die Bauwerke und Einrichtungen der jüdischen Gemeinde in Celle. Synagoge - Mikwe - Friedhof, Bielefeld 1997 (Hrsg.: Brigitte Streich)
  • Goldhagen, Daniel Jonah: Hitlers willige Vollstrecker. Ganz gewöhnliche Deutsche und der Holocaust. Berlin, Siedler, 1996, 3. Auflage (1. Auflage 1996)
  • Hamann, Ulrich: Das Oberlandesgericht Celle im Dritten Reich - Justizverwaltung und Personalwesen, in: Oberlandesgericht Celle (Hrsg.): Festschrift zum 275jährigen Bestehen des Oberlandesgerichtes Celle, Celle 1986, S. 143-231
  • Hische, Hans / Schmidt, Werner: Festschrift zum 100jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Celle 1864-1964, Celle 1964
  • Historisches Handbuch der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen und Bremen herausgegeben von Universitäten Jerusalem und Hannover / Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem.
  • Institut Theresienstädter Initiative (Hrsg.): Theresienstädter Gedenkbuch. Die Opfer der Judentransporte aus Deutschland nach Theresienstadt 1942–1945. Prag 2000
  • Jüdische Spuren im Celler Stadtbild. Integration und Ausgrenzung am Beispiel von Geschäften jüdischer Mitbürger in der Celler Innenstadt vor 1933/38. Eine Dokumetation des Stadtarchivs Celle. Text: Sabine Maehnert, Celle, ca. 1997
  • Köppen, Wilfried: Amtshilfe. Bis Celle ohne Juden war, in: Holtfort, Werner / Kandel, Norbert / Köppen, Wilfried / Vultejus, Ulrich (Hrsg.): Hinter den Fassaden. Geschichten aus einer deutschen Stadt, Göttingen 1982, S.97-102
  • Maurer, Trude: Abschiebung und Attentat. Die Ausweisung der polnischen Juden und der Vorwand für die "Kristallnacht", in: Walter H. Pehle (Hrsg.): Der Judenpogrom 1938. Von der "Reichskristallnacht" zum Völkermord, Frankfurt a.M. 1988, S. 52-73
  • Möller, RWLE: Celle-Lexikon. Von Abbensen bis Zwische, Hildesheim, 1987
  • Obenaus, Herbert und Sibylle (Hrsg.): "Schreiben, wie es wirklich war ..." Aufzeichnungen Karl Dürkefäldens aus den Jahren 1933 - 1945, Hannover 1985
  • Obenaus, Sibylle: Artikel Celle, in: Historisches Handbuch der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen und Bremen (Stand: 06.11.2002)
  • Pätzold, Kurt / Runge, Irene: Kristallnacht. Zum Pogrom 1938. Köln 1988
  • "Reichskristallnacht" in Hannover. Begleitpublikation zur Ausstellung in Hannover mit Beiträgen von Marlis Buchholz, Klaus Mlynek, Herbert Obenaus, Waldemar R. Röhrbein, Friedrich Rogge, Helmut Zimmermann. Hannover 1978
  • Rürup, Reinhard: Das Ende der Emanzipation: Die antijüdische Politik in Deutschland von der "Machtergreifung" bis zum Zweiten Weltkrieg, in: Arnold Paucker (Hrsg.): Die Juden im nationalsozialistischen Deutschland - The Jews in Nazi Germany 1933-1943, Tübingen 1986, S. 97-114
  • Sechster Verwaltungsbericht der Stadt Celle für die Jahre 1926-1955 (Hrsg.: Stadt Celle), Celle 1964
  • Streich, Brigitte (Hrsg.): Juden in Celle. Biographische Skizzen aus drei Jahrhunderten, Celle 1996
  • Thalmann, Rita / Feinermann, Emmanuel: Die Kristallnacht, Frankfurt a.M. 1987 (frz. Orig.1972)
  • Vogel, Max: Die Stadt Celle in den Jahren 1924 bis 1944, in: Pröve, Heinrich / Ricklefs, Jürgen / Paul, Wolfgang (Hrsg.): Heimatchronik der Stadt und des Landkreises Celle, Celle / Berlin, 2. erweiterte Auflage 1959 (1. Aufl. 1959), S. 104-112
  • Walk, Joseph (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien - Inhalt und Bedeutung, Heidelberg / Karlsruhe 1981
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